Gericht: ÖDP darf beim Wahl-O-Mat nicht ausgeschlossen werden

Die Partei ÖDP hat sich beim Verwaltungsgericht München durchgesetzt. Es hat entschieden, dass der Online-Wahlhelfer zur bayerischen Landtagszwahl nicht in der bisher geplanten Form betrieben werden darf.

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Der populäre Online-Wahlentscheidungsberater "Wahl-O-Mat" darf nach einer Gerichtsentscheidung nicht in der geplanten Form ins Internet gestellt werden. Das Verwaltungsgericht München habe einem entsprechenden Antrag der ÖDP stattgegeben, teilte die Partei heute mit. Demnach dürfe der Bayerische Jugendring (BJR) die ÖDP bei dem Programm nicht ausschließen.

Die Software will über die Wahlprogramme der größeren Parteien informieren und Nutzern helfen, ihre eigene Partei-Präferenz herauszufinden. Die ÖDP hatte argumentiert, als Körperschaft des öffentlichen Rechts sei der Jugendring zur Überparteilichkeit verpflichtet und dürfe die ÖDP nicht ausschließen.

Der Bayerische Jugendring hatte sich als neue Heimat für den Wahl-O-Mat angeboten, nachdem das Kultusministerium als Lizenznehmer der Software in Bayern ausgestiegen war, um einem Gerichtsstreit mit der ÖDP aus dem Weg zu gehen. Der Jugendring hatte bereits angekündigt, nur die Parteien zu berücksichtigen, die bereits im bayerischen Landtag vertreten sind oder realistische Chancen haben, dort bei der Wahl am 28. September einzuziehen. Daraufhin ging die ÖDP vor das Verwaltungsgericht.

Die ÖDP ist nach eigenen Angaben mit 324 kommunalen Mandaten und einer zweistelligen Zahl erster, zweiter und dritter Bürgermeister in Bayern fast flächendeckend vertreten. "Dass der zur Überparteilichkeit verpflichtete BJR als Körperschaft des öffentlichen Rechts uns die Beteiligung verweigert, ist unverständlich und nicht hinnehmbar. Wir mussten uns wehren. Keine Partei hätte anders gehandelt", erklärte der ÖDP-Landesgeschäftsführer Urban Mangold. Seine Partei erneuerte ihr Angebot an den Jugendring, dabei zu helfen, die ÖDP in den Wahl-O-Mat einzubeziehen. (anw)