Frankreich: Gericht verbietet Einsatz der Teenager-Abwehr "Beethoven"

Richter attestiert der französische Variante des Störsenders "Mosquito", der mit hochfrequenten Tönen arbeitet, "akkustische Belästigung"

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Von
  • Thomas Pany

Aufgabe des "Mosquito", das 2005 von der britischen Firma Compound auf den Markt gebracht wurde, ist die elektronische Teenagerabwehr mit schrillen Tönen, die für ältere Menschen nicht hörbar sein sollen (siehe auch: Akustische Waffe oder harmlose Teenagerabwehr?). Ein Gericht in Frankreich verbot nun den Einsatz.

Nach Angaben einer Schweizer Firma, die "Mosquito"-Geräte auch für Deutschland herstellt, generiert das "wirksame Abschreckungsgerät" einen sehr hohen modulierten Ton um die 16 bis 18 KHz, weswegen vor allem junge Menschen unter 25 Jahren diesen "nervigen Ton" hören können und angeblich nach wenigen Minuten versuchen, den Bereich zu verlassen, in dem der pulsierende Ton gehört werden kann. Im Labor der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wurde Ende letzten Jahres der maximale Schalldruckpegel des Mosquito-Gerätes mit 104 Dezibel (dB) ermittelt, was erheblich über der Herstellerangabe des getesteten Geräts von maximal 95 dB liege.

Während Gerätetests, die in der Schweiz durchgeführt wurden, laut einer Herstellerfirma ergaben, dass das Gerät "bei Einhaltung der mitgelieferten Installations-Anweisung" keine physischen Schmerzen oder Schäden verursacht, konnten die Prüfer der deutschen Aufsichtsbehörde "dem vorliegenden Gerät keine völlige gesundheitliche Unbedenklichkeit bescheinigen". Für ein Verbot reiche dies allerdings nicht aus, sagte der Leiter des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg, die das Gutachten der BAuA in Auftrag gegeben haben soll, kürzlich gegenüber dem Spiegel: "Der letztendliche Nachweis, dass es eine Schädigung geben kann, konnte nicht erbracht werden".

In Frankreich, wo der Störgeräusch-Sender "Beethoven" heißt, befasste sich heute zum ersten Mal ein Gericht mit der Anti-Teenager-Box und verbot seinen Einsatz in einem kleinen Ferienort in der Bretagne. In Pléneuf Val André war es seit Anfang April zu Protesten gekommen, weil das Beethoven-Gerät, angebracht an der Mauer eines Hauses mit Ferienwohnungen, Kopfschmerzen und Unwohlsein bei Passanten hervorgerufen hat. Eine Vereinigung von Geschäftsleuten brachte die Sache vor Gericht. Laut der Zeitung Le Figaro wurde das Gerät zwar schon nach einer Woche wieder beseitigt, die Debatte über das Gerät hat sich aber angeblich über das ganze Land ausgebreitet. Nach dem heutigen Urteil des "Tribunal de Saint-Brieuc" hat das Gericht den durch das Gerät entstandenen Ärger für die Nachbarschaft anerkannt und festgestellt, dass der Apparat eine akustische Belästigung für alle Personen darstellt.

Nach Angaben einer in Vechta ansässigen Herstellerfirma von Mosquito sind etwa 1000 solcher Geräte in Deutschland verkauft worden. Das Gerichtsurteil in Frankreich sei nicht weiter beunruhigend. Die Europäische Kommission hatte sich Anfang diesen Monats gegen ein europaweites Verbot ausgesprochen. ()