Bundesrat billigt Entschädigung nach Dauer bei Telekommunikationsüberwachung

Die Länderkammer hat heute einem im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss zugestimmt, nach dem Telekommunikationsunternehmen künftig für die Überwachung von Verdächtigen nach der Dauer des Aufwands entschädigt werden.

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Von
  • dpa

Telekommunikationsunternehmen werden künftig für die Überwachung von Verdächtigen nach der Dauer des Aufwands entschädigt. Diesen im Vermittlungsverfahren erzielten Kompromiss hat der Bundesrat heute endgültig gebilligt. Die Länder hatten den Vermittlungsausschuss angerufen, weil sie die vom Bundestag beschlossenen Sätze für zu hoch hielten. Telefongesellschaften und andere Unternehmen der Telekommunikationsbranche können im Zuge der Strafverfolgung für verdeckte Ermittlungen herangezogen werden.

Die Länder wollten die Entschädigungssätze generell um 20 Prozent kürzen. Künftig richtet sich die Entschädigung nach der Dauer der Überwachung und dem technischen Aufwand. Erst wenn sich eine Überwachung über mehr als zwei Wochen erstreckt, wird eine Pauschale gezahlt. Die Sätze sind nach der technischen Art des Anschlusses gestaffelt. Analoge Anschlüsse sind einfach zu überwachen, ISDN-Anschlüsse nur mit einem größeren Aufwand. (dpa) / (anw)