Apothekenrechenzentrum VSA erwirkt Maulkorb für Datenschützer Weichert

Schlappe für Schleswig-Holsteins Datenschützer Thilo Weichert: Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein untersagt ihm per einstweiliger Verfügung, sich weiter öffentlich zu eventuellen Datenschutzmängeln der Weitergabe von Rezeptdaten zu äußern.

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Im Streit um möglicherweise mangelhaften Datenschutz bei der Weitergabe von Rezeptdaten hat sich das süddeutsche Apothekenrechenzentrum VSA gegen Schleswig-Holsteins Datenschützer Thilo Weichert durchgesetzt. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein untersagte Weichert in einer einstweiligen Verfügung die öffentlichen Behauptung, die Daten würden nicht ausreichend anonymisiert. Das geht aus der Mitteilung des VSA hervor. Weichert hatte unter anderem von einem der "größten Datenskandale der Nachkriegszeit“ gesprochen.

Darf sich über einen der "größten Datenskandale der Nachkriegszeit“ nicht mehr äußern: Datenschützer Thilo Weichert.

(Bild: dpa, Markus Scholz)

Hintergrund ist, dass die deutschen Apothekenrechenzentren die von ihnen erfassten Rezept- und Patientendaten an Marktforschungsinstitute wie das US-amerikanische Unternehmen IMS Health verkaufen. Zwar ist der Handel mit Patientendaten grundsätzlich nicht verboten. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie zuvor ausreichend anonymisiert werden, was Weichert öffentlich anzweifelte. Das Gericht sah Weicherts Vorwürfe laut der Mitteilung jedoch als unbegründet an. Das zuständige Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht habe das Verfahren geprüft und für rechtmäßig gehalten.

Vor dem Erlass gegen Weichert hatte die VSA auch bereits einstweilige Verfügungen gegen den Spiegel und Spiegel Online erwirken können, die über das Thema berichteten. Unter anderem hieß es in dem Bericht, dass aus dem im Rechenzentrum vergebenen 64-stelligen Code die ursprüngliche Versichertennummer zurückzugewinnen sei. Sowohl IMS-Health als auch Sprecher von Apothekenrechenzentren hatten die Vorwürfe zurückgewiesen. (axk)