EU-Datenschützer: Entwurf für "digitalen Binnenmarkt" bedroht Internetfreiheit

Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat den Entwurf der EU-Kommission für einen "digitalen Binnenmarkt" in der Telekommunikation scharf kritisiert, da dieser eine "breit angelegte Überwachung" erlaube.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 11 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat den Verordnungsentwurf der EU-Kommission für einen "digitalen Binnenmarkt" in der Telekommunikation scharf kritisiert. Die Initiative werde die Freiheit des Internets "unangemessen einschränken", moniert Hustinx in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme. Der Vorstoß erlaube eine "breit angelegte Überwachung und Einschränkung von Kommunikation" im Netz, was dem europäischen Datenschutzrecht und der Grundrechte-Charta widerspreche.

Hustinx reibt sich vor allem daran, dass Provider auf Basis der geplanten Harmonisierung des Telekommunikationsmarktes Maßnahmen zum sogenannten Verkehrs- oder Netzwerkmanagement durchführen dürften. Derlei Praktiken ermöglichten eine Überwachung von Datenpaketen einschließlich gesendeter und empfangener E-Mails, besuchter Webseiten und heruntergeladener Dateien, um Inhalte zu filtern, auszubremsen oder den Zugang zu illegalen Angeboten zu beschränken. Derlei Mittel griffen tief in die Privatsphäre der Nutzer ein und seien mit dem Prinzip eines offenen Internets nicht zu vereinen.

Das Vertrauen in die digitale Umwelt werde von der Fähigkeit abhängen, entsprechend abgesicherte rechtliche und technische Infrastrukturen bereitzustellen, führt der Experte aus. Hier sei durch die "verschiedenen Überwachungsskandale in letzter Zeit" schon zuviel Porzellan zerschlagen worden.

Grundsätzlich begrüßt Hustinx dagegen den Ansatz der Kommission, das Prinzip der Netzneutralität in die Initiative mit aufnehmen und Endnutzern Freiheit zum Zugang sowie zur Verteilung von Informationen und Inhalten sowie zur Nutzung von Anwendungen und Diensten geben zu wollen. Die derzeitige Formulierung zum Verankern eines offenen Internets werde aber durch die Befugnis für die Provider zum schier unbegrenzten Verkehrsmanagement ausgehöhlt. Der Datenschützer hatte sich zuvor bereits für die Netzneutralität stark gemacht und insbesondere Kontrolltechniken wie "Deep Packet Inspection" abgelehnt. (axk)