NSA-Affäre: Bundesdatenschützer kritisiert Nachrichtendienste und Regierung

Peter Schaar fordert von der Bundesregierung, dass die von Snowden aufgedeckten anlasslosen Massendatenerhebungen schnell, umfassend, detailliert und auch öffentlich aufgeklärt werden.

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NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sieht sich im Zuge der Enthüllungen des NSA-Whistleblowers Edward Snowden von der Bundesregierung zu wenig informiert. In einem Bericht an den Bundestag über die "Abhöraktivitäten US-amerikanischer Nachrichtendienste in Deutschland" schreibt er, Datenschutzbeauftragte seien in ihrer Kontrollaufgabe darauf angewiesen, von den Nachrichtendiensten und den zuständigen Ministerien unterstützt zu werden. Bei der Aufklärung der von Snowden aufgedeckten Sachverhalte hätten sich hier aber "erhebliche Schwierigkeiten" ergeben. Daher habe er förmlich einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz beanstandet.

Bundeskanzlerin Angela Merkel habe zutreffend betont, dass auch die ausländischen Nachrichtendienste in Deutschland das hiesige Recht beachten müssen. Allerdings werde dies zu wenig durchgesetzt, es gebe hier "erhebliche Defizite". Daher müssten die parlamentarischen und datenschutzrechtlichen Kontrollinstrumente optimiert werden. Die parlamentarisch bestellten Kontrollorgane müssten enger kooperieren, meint Schaar.

Der Datenschützer fordert, dass die von Snowden aufgedeckten anlasslosen Massendatenerhebungen schnell, umfassend, detailliert und auch öffentlich aufgeklärt werden, so weit dies rechtlich möglich sei. Sowohl national als auch international müssten strukturelle und regelungstechnische Defizite so schnell wie möglich und nachhaltig beseitigt werden. Auch dürfe die Zusammenarbeit deutscher mit ausländischen Nachrichtendiensten nicht dazu führen, durch Aufgabenteilung nationale verfassungsrechtliche Beschränkungen für ihre Tätigkeit zu umgehen.

Angesichts der Aktivitäten der Nachrichtendienste von EU- Mitgliedstaaten – zum Beispiel im Programm "Tempora" des britischen Geheimdienstes GCHQ – fordert Schaar einen gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen durch völkerrechtliche Verträge für nachrichtendienstliche Überwachungen. Noch habe die EU hier keine Rechtssetzungsbefugnis. Schaar regt eine grundrechtliche "Meistbegünstigungsklausel" an, nach der sich Staaten verpflichten, den Schutz, der den eigenen Staatsbürgern und dort ansässigen Ausländern zusteht, auch auf die Bürger der übrigen Staaten zu erstrecken. (anw)