BND benutzt Online-Durchsuchung zur Spionage

Der BND hat offenbar in großem Umfang die Online-Durchsuchung zur Spionage benutzt und dadurch geheime Daten wie Passwörter bis hin zu ganzen Festplatteninhalten abgegriffen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 373 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Bernd Behr

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat offenbar in großem Umfang die Online-Durchsuchung zur Spionage benutzt und damit geheime Daten abgefangen, wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in der kommenden Ausgabe 11/2009 unter Berufung auf BND-interne Quellen berichtet. In den vergangenen Jahren seien in mindestens 2500 Fällen Computer im Ausland infiltriert und Festplatteninhalte nach Pullach übermittelt worden. In weiteren Operationen installierten die BND-Mitarbeiter Keylogger, mit denen sie Tastatureingaben und damit Passwörter zum Beispiel für E-Mailfächer abgriffen.

Das Kanzleramt will nun laut Spiegel mit einer neuen Dienstanweisung die Anwendung der Online-Durchsuchung noch restriktiver handhaben, in der Hoffnung, damit illegale Aktionen auszuschließen. So soll die Online-Durchsuchung nur nach dem "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" angewendet werden dürfen, ein Beamter mit Befähigung zum Richteramt soll die Überwachung kontrollieren. Der BND-Präsident muss die Maßnahme zuvor persönlich genehmigen.

Vor kurzem habe der Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung, Klaus-Dieter Fritsche, den Abgeordneten des Parlamentarischen Kontrollgremiums die Ergebnisse einer BND-internen Untersuchung präsentiert, die das Kanzleramt im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hatte. Damals war aufgeflogen, dass der BND illegalerweise mehrere Monate lang den E-Mailverkehr des afghanischen Handelsministeriums mitgelesen hatte. Zu den Spionagezielen des BND, bei denen die Pullacher Behörde die Online-Durchsuchung anwendete, zählten laut Spiegel auch der pakistanische Atomwissenschaftler Abdul Qadir Khan und das Computernetz des Irak.

Inzwischen forderten sowohl Experten der Regierungskoalition als auch Oppositionspolitiker eine gesetzliche Regelung. "Der BND braucht für die Online-Durchsuchung dringend eine Rechtsgrundlage", zitiert Der Spiegel den CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach. Auch der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Max Stadler (FDP), wolle "den rechtsstaatlichen Standard neu per Gesetz definieren". Eine allgemeine Generalvollmacht, auf die sich der BND berufe, entspreche "nicht mehr dem Stand der Debatte seit der Entscheidung des Verfassungsgerichts". Im Februar vergangenen Jahres hatte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht die Online-Durchsuchung mit Blick auf den Verfassungsschutz nur unter strengen Auflagen zugelassen. (bb)