Bayern verteidigt Kfz-Kennzeichen-Scanning

Die vom Kläger befürchtete abschreckende Wirkung des massenhaften Datenabgleichs etwa im Vorfeld von Demonstrationen sei kein Manko, sondern eines der Ziele der Maßnahme, schreibt das Land im Revisionsverfahren.

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Bayern will an der automatischen Erfassung von Autokennzeichen und den Abgleich der Daten mit Fahndungsdateien festhalten. Die Maßnahme und die gesetzliche Grundlage dafür seien verhältnismäßig und zur "Gefahrenvorsorge" geboten, heißt es in einer Eingabe der Landesanwaltschaft in dem Rechtsstreit über das Kennzeichen-Scanning vor dem Bundesverwaltungsgericht. Bayern beantragt damit, die Klage des Informatikers Benjamin Erhart abzuweisen. Nach dem Verwaltungsgericht München hatte Ende 2012 auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Maßnahme für zulässig erklärt.

Zu einem Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung komme es nicht, wenn der Abgleich mit dem Fahndungsbestand unverzüglich vorgenommen werde und negativ ausfalle, stützt sich der Landesanwalt auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kfz-Kennzeichen-Scanning von 2008. Dem werde mit der Vorgabe in Bayern genüge getan, Daten zu "Nichttreffern" unverzüglich zu löschen. Diese Bestimmung sei so auszulegen, dass die Informationen "sofort und spurenlos" vernichtet werden, Missbrauch und Überwachung schieden somit aus.

Die vom Kläger angeführte abschreckende Wirkung etwa vor einer Beteiligung an einer Demonstration hält der Landesvertreter nicht für ein Manko, sondern für eines der Ziele der Maßnahme. Es sei geplant, dass eine Nummernschilderkennung "im Vorfeld einer Versammlung die Entscheidung über die Teilnahme an dieser beeinflussen kann". Erlaubt sein müsse auch die Fahndung nach Autos, die nicht gestohlen oder durch andere Straftaten abhanden gekommen seien, führt der Landesanwalt aus.

Die Fehlerquote bei der Erfassung von Kennzeichen betrage nur rund 5,5 Prozent, heißt es weiter. Fehler würden bei der Überprüfung durch einen Polizeibeamten erkannt, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden. Eine Kontrolle "ins Blaue" hinein finde nicht statt. Eine Erfassung sei nur zulässig, "wenn und solange entsprechende Lageerkenntnisse vorliegen". Darüber hinaus sei die Maßnahme durchaus effizient. So könnten etwa einige Ermittler anderweitig eingesetzt werden, die sonst für eine Kennzeichenüberprüfung an dafür vorgesehenen Örtlichkeiten postiert werden müssten.

Im Freistaat werden Auto-Kennungen an 12 Standorten auf 30 Fahrspuren automatisch überwacht. Jeden Monat werden so rund acht Millionen, pro Minute 185 Fahrer anlasslos darauf überprüft, ob ihr Fahrzeug eventuell zur Fahndung beziehungsweise zur "polizeilichen Registrierung" oder Beobachtung ausgeschrieben ist. Die Erfolgsquote liegt laut Kläger bei 0,03 Prozent. Allein für die umstrittenen Scanner habe Bayern eine Million Euro ausgegeben. (vbr)