Fast 11.000 Personen in Hooligan-Datei gespeichert

Die Bundesregierung prüft nach der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Datenbank "Gewalttäter Sport" durch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht den Erlass einer Rechtsverordnung.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 186 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Nachdem das niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit der Datenbank "Gewalttäter Sport" festgestellt hat, prüft die Bundesregierung nun den Erlass einer Rechtsverordnung, um die Datei zusammen mit den Bundesländern auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Dies geht aus der jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) des federführenden Innenministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen hervor. Aus dem vor dem Urteil der Lüneburger Richter ergangenen erstinstanzlichen Entscheid des Verwaltungsgerichts Hannover mit gleichem Tenor habe man dagegen keine Konsequenzen gezogen, da diesem frühere – teils obergerichtliche – Beschlüsse entgegengestanden hätten. So habe etwa das Verwaltungsgericht Mainz Anfang September 2008 die Speicherung personenbezogener Informationen in der sogenannten Hooligan-Datei noch für rechtmäßig erachtet (Az.: 1 K 363/08.MZ).

Weiter gibt die Bundesregierung bekannt, dass die "Verbunddatei" Ende Januar 13.772 Datensätze umfasste, die sich auf 10.711 Betroffene bezogen. Ende 2007 habe die Datenbank knapp 12.700 Einträge über etwa 9700 Personen, Ende 2006 fast 12.150 Datensätze zu rund 9400 Personen enthalten. Ein Datensatz bestehe jeweils "aus einem polizeilichen Sachverhalt, der personenbezogene Daten von Betroffenen enthalten kann", teilte das Innenministerium mit. Diese Angaben könnten aber auch bereits "im Rahmen eines anderen polizeilich relevanten Sachverhalts gespeichert worden" sein. Daher übersteige die Zahl der Datensätze die der betroffenen "Gefährder". Informationen aus der Datei habe das Bundeskriminalamt (BKA) nicht an ausländische Stellen weitergeleitet. Inwieweit Behörden der Länder Daten an Drittländer übermittelt hätten, sei nicht bekannt.

Die Hooligan-Datei wird von Bürger- und Menschenrechtlern seit Längerem kritisch beäugt. So warnte der Rechtsanwalt Rolf Gössner etwa 2006, dass eine Erfassung für die Betroffenen fatale Konsequenzen wie etwa polizeiliche Gefährder-Ansprachen, Hausbesuche, Meldeauflagen, Aufenthaltsverbote, Passentzug oder Ausreiseverbote nach sich ziehen könnte. Wer mit der Polizei etwa im Zusammenhang mit Fußballspielen bei Ausschreitungen auch nur in Berührung komme und Daten abgeben müsse, ohne selbst Randale gemacht zu haben, könne sich leicht als potentieller Gewalttäter in der Datei wiederfinden. Überlegungen, strengere Löschungs- und kürzere Aufbewahrungsfristen festzusetzen, gibt es im Innenministerium nicht. Derzeit werde bei Jugendlichen und Erwachsenen nach fünf Jahren geprüft, ob die Informationen über sie auszusondern seien. Unzulässig sei die Speicherung etwa auch nach einem Freispruch von Beschuldigten. (Stefan Krempl) / (vbr)