Urheberrecht: Große Koalition will Bewusstsein für "geistiges Eigentum" stärken

Die Arbeitsgruppe Kultur und Medien von CDU/CSU und SPD möchte den "Wert kreativer Leistungen stärker in den Mittelpunkt der Urheberrechtsdebatte" rücken. Remixe und übertragbare Inhalte will sie ermöglichen.

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Die Arbeitsgruppe Kultur und Medien im Rahmen der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD möchte den "Wert kreativer Leistungen stärker in den Mittelpunkt der Urheberrechtsdebatte" rücken. Das Bewusstsein für den "Wert geistigen Eigentums" in der Gesellschaft müsse gestärkt werden. Dies geht aus der aktuellen Beschlussfassung des Gremiums hervor, das heise online vorliegt.

Die geplante große Koalition will zum Erreichen dieses Ziels "entsprechende Maßnahmen unterstützen". Ob es sich dabei um eine Verpflichtung für Provider handeln könnte, Warnhinweise an die Nutzer zu schicken und dafür den Netzverkehr großflächig zu überwachen, lassen die
Kulturpolitiker offen.

Zuvor hatte sich die Arbeitsgruppe Innen und Justiz mit einer ähnlich vagen Formulierung dafür ausgesprochen, "die Medienkompetenz der Internetnutzer zu stärken und sie besser in die Lage zu versetzen, zwischen legalen und illegalen Angeboten im Netz zu unterscheiden". Die Untergruppe "Digitale Agenda" hat derweil "Internet-Nacktscannern" in Form von Deep Packet Inspection (DPI) zur flächendeckenden Netzüberwachung die rote Karte gezeigt.

Beobachter wie der SPD-Politiker und Jurist Jan Mönikes gehen daher davon aus, dass der Koalitionsvertrag insgesamt keinen Raum für das Warnhinweismodell lassen werde. Sollte jetzt noch ein gesondertes Internetministerium beschlossen werden, sei die Initiative aus netzpolitischer Sicht insgesamt zu begrüßen.

Die Kultur- und Medienexperten im Verhandlungsteam halten allgemein fest, dass das Urheberrecht ein "hohes Schutzniveau gewährleisten und effektiv durchsetzbar" sein müsse. Einschlägige rechtliche Instrumente müssten dabei aber "selbstverständlich verhältnismäßig sein". Sie bekennen sich zum System der "kollektiven Rechtewahrnehmung". Verwertungsgesellschaften sollen ihren "Verpflichtungen zur Transparenz und Erfüllung sozialer und kultureller Zwecke" jedoch besser als bisher nachkommen sowie sich an die Anforderungen der digitalen Welt anpassen können. Die Urheber sollen gerecht am Erlös beteiligt werden. Dazu soll die Aufsicht über entsprechende Institutionen wie die GEMA "stärken und effektiver ausgestalten".

Für die Sammlung, Erschließung, Benutzung und Archivierung des kulturellen Erbes und Gedächtnisses in der digitalen Welt hält die Gruppe bessere rechtliche Rahmenbedingungen für nötig. Die Weiterentwicklung "neuer Kunstformen" in Form von Collagen, Remixen und Mashups will sie gegebenenfalls durch Urheberrechtsänderungen ermöglichen. Auch das Interesse der Verbraucher "an einer langfristigen und geräteunabhängigen Nutzung ihrer legal erworbenen digitalen Inhalte" sei zu berücksichtigen. Auch die Übertragbarkeit und Portabilität" entsprechender Medienprodukte soll daher gefördert werden. Für die deutsche digitale Bibliothek wird mit Ländern und Kommunen eine erweiterte Strategie avisiert.

In Brüssel will sich die Gruppe für eine Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste einsetzen, "die den Entwicklungen einer konvergenten Medienwelt gerecht wird" und unter anderem Vorschriften für Werbung "dereguliert". Im Bereich Online-Werbung unterstützt sie die "Selbstregulierungsansätze der Branche".

Bei der Frequenzplanung und der Verteilung der "digitale Dividende 2" wollen die Medienpolitiker auf nationaler und europäischer Ebene im Einvernehmen mit den Ländern die Belange des betroffenen Rundfunks und die Interessen der Nutzer drahtloser Mikrofonanlagentechnik im Kulturbereich berücksichtigen. Die für den Umstieg auf DVB-T2, die Nachfolgetechnik des terrestrischen Überall-Fernsehens, notwendigen Voraussetzungen müssten erhalten bleiben. Mobilfunker beanspruchen das entsprechend Funkband dagegen für sich, um die Breitbandversorgung rasch in der Fläche weiter auszubauen. (axk)