Bundeskabinett verabschiedet Bürgerportalgesetz

Die Bundesregierung hat das vom Bundesinnenministerium ausgearbeitete Gesetz über die Einführung einer De-Mail-Adresse für den abgesicherten Mailverkehr der Bundesbürger auf den Weg gebracht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 556 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Der vom Bundesinnenministerium erarbeitete Gesetzentwurf über Einrichtung und Betrieb von "Bürgerportalen" ist von der Bundesregierung verabschiedet worden. Das Bürgerportalgesetz (PDF-Datei) regelt die Einrichtung einer sicheren Kommunikationsplattform, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Einhaltung der Sicherheitsstandards überwacht wird. Bürger erhalten ein "De-Mail"-Konto bei einem akkreditierten Diensteanbieter nur, wenn sie sich mit ihrem Personalausweis identifiziert haben.

"De-Mail steht für Fortschritt, IT und IT-Sicherheit made in Germany", lobt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) das Projekt in einer Mitteilung. Jeder Bürger, der sich eine kostenpflichtige De-Mail-Adresse zulegt, kann vertrauliche und verschlüsselte Mails verschicken und empfangen. Zudem kann der Absender einer De-Mail eine rechtssichere Sende-Bestätigung erhalten, die der Diensteanbieter mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen muss. Für den Versand und die Bestätigigung muss er Porto bezahlen.

Damit soll nun elektronisch abgewickelt werden können, was nach Angaben des Ministeriums "heute mangels erforderlicher Sicherheit, Verbindlichkeit und Vertraulichkeit im Internet in der Regel nicht möglich ist" – also etwa der Versand von vertrags- und geschäftsrelevanten Unterlagen oder vertraulichen Dokumenten. Nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums soll De-Mail jährlich zwischen 1 Milliarden und 1,5 Milliarden Euro einsparen, die sonst für den Versand ausgegeben werden.

Mit De-Mail folgt Deutschland in gewisser Weise dem e-Vorbild Estland. Dort hat jeder Bürger eine staatliche E-Mail-Adresse, die auf seinem Personalausweis steht und die mit einem Kartenlesegerät den Zugang zum Bürgerportal gestattet. Im Unterschied zu Estland ist das deutsche System nicht mit dem kommenden elektronischen Personalausweis gekoppelt und nutzt nicht dessen elektronisches Identifizierungsverfahren, sondern die herkömmliche Identifikation nach dem "Post-Ident-Verfahren". Besteht der Verdacht auf Vortäuschung einer Identität, kann der Bürger auf Weisung der Überwachungsbehörde von De-Mail ausgeschlossen werden.

Innerhalb des De-Mail-Systems können sich nicht nur Bürger mit einer "offiziellen" Adresse etwa als detlef.borchers.123@(Domain).de-mail.de anmelden, sondern auch Firmen und Institutionen mit juristischen Personen. Auch Pseudonyme sind möglich, müssen aber mit einem vorgestellten pn_ als solche kenntlich gemacht werden. Neben dem eigentlichen Mail-Dienst können akkreditierte De-Mail-Anbieter Speicherplatz unter dem Namen De-Safe anbieten, in dem Bürger ihre Dokumente und Bescheinigungen aufbewahren können.

Das Bürgerportalgesetz wurde nach einer kurzen Beratungsphase verabschiedet, in der die Bürger ihre Anregungen in einer Online-Konsultation einbringen konnten. Kritiker von De-Mail wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar befürchten, dass über ein Hintertürchen staatliche Dienste die vertraulichen Mails mitlesen könnten. Im Rahmen der Online-Konsultation antwortete die Projektleiterin Bürgerportale beim Bundesinnenministerium, Heike Stach: "De-Mail unterliegt den gesetzlichen Rahmenbedingungen der elektronischen Kommunikation. Das heißt, das Mitlesen von Inhalten ist grundsätzlich nur nach entsprechender richterlicher Anordnung möglich, wie es auch bei Papierpost der Fall ist. Ansonsten wird die gesamte Kommunikation und Datenablage standardmäßig vom Provider verschlüsselt." (Detlef Borchers) / (vbr)