Österreichs LTE-Versteigerung landet vor Gerichtshöfen

T-Mobile Austria hat angekündigt, vor dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof gegen die Frequenzversteigerung vom Oktober zu klagen. Es seien Frequenzen versteigert worden, die eigentlich noch T-Mobile zustünden.

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Im Oktober wurden in Österreich umfangreiche Frequenznutzungsrechte für LTE versteigert. Der enorm hohe Preis von mehr als 2 Milliarden Euro schockte die Branche. Am Montag hat T-Mobile Austria angekündigt, Rechtsmittel zu ergreifen. Der Netzbetreiber ruft sowohl den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) als auch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) an. T-Mobile kritisiert Verfahrensfehler sowie den Umstand, dass die Regulierungsbehörde Frequenzen versteigert hat, die eigentlich noch T-Mobile zustünden.

Die Anträge an die Gerichtshöfe liegen noch nicht vor. Von außen betrachtet bietet das Versteigerungsverfahren mehrere juristische Ansatzpunkte dafür, angefochten zu werden. So hat die Behörde etwa eine gesetzlich vorgesehene öffentliche Konsultation des konkreten Versteigerungsmodells für nicht notwendig erachtet.

Gerade das Versteigerungsmodell steht im Kreuzfeuer der Kritik: Einer der drei Netzbetreiber A1, T-Mobile und Drei hätte leer ausgehen können, was Preistreiberei ermöglicht hat. Das könnte gegen die Ziele des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003) verstoßen, zu denen unter anderem die "Sicherstellung größtmöglicher Vorteile in Bezug auf Auswahl (…)" und "Verhinderung von (…) Wettbewerbsbeschränkungen" enthalten.

Zudem wird jetzt ein schon lange schwelender Konflikt um die Laufzeit von Frequenzrechten richtig heiß: Die Firma tele.ring hatte 1999 eine Konzession für das Anbieten von Mobilfunkdiensten bis Ende 2019 (PDF), und Nutzungsrechte für GSM-Frequenzen (PDF) erworben. Diese Frequenzrechte erlöschen mit Ablauf der Konzession, spätestens aber Ende 2019.

T-Mobile hatte seit 1996 eine Konzession, die schon Ende 2015 abläuft. Aufgrund einer Gesetzesänderung ist für den Betrieb eines Handynetzes inzwischen keine Konzession mehr notwendig, Frequenzrechte reichen aus. Daher werden keine neuen Konzessionen ausgegeben. T-Mobile kaufte 2006 den Konkurrenten tele.ring; dessen Name wird heute als Diskontmarke genutzt.

Nun hat die Regulierungsbehörde auch die GSM-Frequenzen der tele.ring neu versteigert – mit Nutzungsbeginn am 1. Januar 2016. Damit wäre die Nutzungsdauer der 1999 verkauften Rechte nachträglich um vier Jahre verkürzt. Die Behörde vertritt offensichtlich den Standpunkt, dass die Frequenzrechte mit Ende der T-Mobile-Konzession ablaufen, also Ende 2015. "Der Wegfall der Konzessionspflicht kann nicht dazu führen, dass nunmehr die Frequenzen bis 31.12.2019 zugeteilt bleiben", heißt das im Behördendeutsch.

Dabei könnte der Behörde ein folgenschweres Versehen unterlaufen sein: Juristisch gesehen hat nämlich gar nicht T-Mobile die Firma tele.ring übernommen. Wie sich im Firmenbuch nachvollziehen lässt, hat umgekehrt die Firma tele.ring ihren Namen in T-Mobile geändert und sich den Betrieb der alten T-Mobile einverleibt.

Also könnte die 1999 erworbene Konzession der tele.ring bis Ende 2019 gültig sein, ebenso die GSM-Frequenzrechte des Unternehmens. Die Rechtsgrundlage für die Versteigerung der selben Frequenzen für den Zeitraum ab Anfang 2016 ist daher fraglich.

Der genaue juristische Standpunkt der Regulierungsbehörde ist nicht bekannt. In einer Pressekonferenz nach dem Ende der Versteigerung bestätigten Behördenvertreter lediglich unterschiedliche Rechtsmeinungen. Es bleibt abzuwarten, wie die angerufenen Gerichtshöfe die Sach- und Rechtslage beurteilen.

Aufgrund der am 19. November zugestellten Bescheide über die Frequenzauktion müssten die drei Netzbetreiber noch vor Weihnachten zusammen mehr als 2 Milliarden Euro an die Republik Österreich überweisen. T-Mobile hat daher einen Antrag auf aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerden angekündigt. VwGH und VfGH gewähren nur selten diesen Aufschub. Da es aber um enorm hohe Beträge geht, hat der Antrag durchaus Aussicht auf Erfolg.

Gegebenenfalls müsste die Republik auf ihr Geld warten. Damit wäre aber auch die Zuteilung der Frequenzrechte auf längere Zeit vertagt. Das beträfe auch die Frequenzen der digitalen Dividende, die derzeit ungenutzt sind und sofort in Betrieb genommen hätten werden können. (anw)