Datenschützer kritisiert ausufernde Bankkontenabrufe durch Behörden

Um die Finanzströme des Terrorismus aufzudecken, wurde 2002 das Kontenabrufverfahren eingeführt. Seitdem wurden die Abrufbefugnisse stark ausgeweitet.

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Deutsche Behörden haben von Januar bis September dieses Jahres 102.416 Ersuchen auf Bankkontenabrufe gestellt. Das sind 40 Prozent mehr als im gesamten Vorjahr, als es 72.578 waren, stellt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar fest.

Das Kontenabrufverfahren sei 2002 eingeführt worden, um die Finanzströme des Terrorismus aufzudecken, schreibt Schaar. Dieses Argument habe als eine Art Türöffner gedient, denn in den Jahren darauf seien die Abrufbefugnisse stark ausgeweitet worden. Nun nutzten auch Finanzämter, Sozialdienststellen, Jobcenter, Gerichtsvollzieher und viele andere Behörden das Verfahren.

Prüfungen der Aufsichtsbehörden haben laut Schaar ergeben, dass oftmals der Kontoabruf nicht begründet wird und die Betroffenen nicht wie vorgeschrieben darüber informiert werden. Der Gesetzgeber müsse "die Befugnis zum Kontenabruf überprüfen und auf das unbedingt erforderliche Maß zurückführen".

Bei dem Kontenabrufverfahren können die Behörden an einer zentralen Stelle auf Kontenstammdaten wie Name und Geburtsdatum des Bankkunden sowie auf Anzahl und Nummern der bei der Bank geführten Konten zugreifen. In Kontostände und Kontobewegungen bekommen sie keinen Einblick. (anw)