Schleswig-Holstein will Werke des Landes freigeben

Die Landesregierung soll auf Wunsch des Landtags ein Konzept vorlegen, wie öffentliche Werke künftig frei genutzt werden können. Damit folgt der Landtag einer Initiative der Piratenfraktion.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

In Schleswig-Holstein sollen nach einem Beschluss des Landtags öffentliche Werke künftig zur weiteren Nutzung weitestgehend freigegeben werden. Das hat der Landtag auf Initiative der Piratenfraktion vor wenigen Tagen beschlossen. Schleswig-Holstein ist damit das erste Bundesland, das sich einer Open-Data-Politik verpflichtet.

In seinem Beschluss bittet der Landtag die Landesregierung, "ein Konzept über die Nachnutzung von allen Werken vorzulegen, an denen das Land Schleswig-Holstein Nutzungsrechte hält". Dabei "soll unter Wahrung der Rechte Dritter eine weitest mögliche und rechtssichere Freigabe dieser Werke zur kommerziellen und nichtkommerziellen Nutzung erreicht werden". Allein für den Bereich der Geobasisdaten soll geprüft werden, inwieweit diese freigegeben werden können "ohne auf die für die Bestandspflege notwendigen Einnahmen zu verzichten".

"Der Landtag zeigt mit seinem Beschluss, dass Bürgern grundsätzlich die freie Nutzung von Werken des Landes möglich sein soll" erklärt der Fraktionsvorsitzende der Piraten, Torge Schmidt. Es sei kaum vermittelbar, wenn das Land Steuergelder für den Ankauf oder die Schaffung von Werken ausgibt, diese aber dem Steuerzahler nur beschränkt zur Verfügung stehen. Noch unverständlicher wird es, wenn wie in Schleswig-Holstein das Land aus diesen Werken auch keine Einnahmen erzielt, wie eine Antwort auf eine Kleine Anfrage der Piraten ergeben hatte.

Der Erfolg in Schleswig-Holstein ist eine Steilvorlage für die Piraten in Nordrhein-Westfalen. Sie stellten bereits mehrere Kleine Anfragen an die Landesregierung in Düsseldorf. Der Landtagsabgeordnete Daniel Schwerd von den Piraten erklärte gegenüber heise online, an den Antworten sei zu erkennen, dass sich die Landesregierung dem Thema bisher nicht systematisch widmet. "Das sieht man daran, dass es kein zentrales Rechte-Management gibt, dass sie die Kosten für die Rechte-Verwertung des Landes nicht beziffern können und dass sie bei der Frage, was gegen eine grundsätzliche Veröffentlichung unter freien Lizenzen spricht, sehr allgemeine Gründe wie den Datenschutz oder den Schutz staatlicher Belange vorschieben."

Das Land Nordrhein-Westfalen besitze eine große Zahl von Rechten an Werken, habe jedoch im Jahr 2012 nur etwa 260.000 Euro aus der Verwertung von Rechten eingenommen. Die Ausgaben für die Rechtewahrnehmung könne das Land nicht beziffern. Für Schwerd steht damit fest: "Aus unserer Sicht sind diese Einnahmen im Verhältnis so gering, dass es politisch sinnvoll wäre, alle Werke grundsätzlich unter freien Lizenzen zu veröffentlichen und auf die Einnahmen zu verzichten." Er kündigte an, dass die Piraten dies demnächst in einem politischen Antrag fordern werden, der sich an dem schleswig-holsteinischen Antrag orientiert. (anw)