Jahr-2000-Urteil: ABB muss Gebäudetechnik nachrüsten

Das Landgericht Leipzig hat das erste deutsche Urteil zum Jahr-2000-Problem gefällt.

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  • Wolfgang Stieler

Das Landgericht Leipzig hat das erste deutsche Urteil zum Jahr-2000-Problem gefällt. Nach einem Bericht der Leipziger Volkszeitung verurteilten die Richter die ABB Gebäudetechnik Ladenburg dazu, von ihr installierte Gerätetechnik des Technischen Zentrums in Schkeuditz umzurüsten. Über das Zentrum wickelt die Deutsche Bank den Zahlungsverkehr für Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt ab. 1993 hatte die ABB dort für 870 000 Mark Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für Heizung, Belüftung und Klimatisierung installiert. Beim Ausfall dieser Anlagen hätte den Großrechnern Überhitzung und damit Ausfall gedroht.

Wie lange die Gewährleistungspflicht von Herstellern gilt, ist derzeit unter Juristen sehr umstritten. Als wichtiges Kriterium gilt jedoch die übliche Nutzungsdauer eines Produktes. Die Firma ABB rechnet mit einer Nutzungsdauer ihrer Anlagen von 20 bis 30 Jahren. Deshalb, so die Richter, hätte der Kunde von einer Jahr-2000-Festigkeit der Anlage ausgehen können. ABB-Sprecher Wolfram Eberhardt nannte das Urteil gegenüber der Leipziger Volkszeitung eine Ausnahme ohne Signalwirkung: "Das Jahr 1993 ist eine Grauzone". (wst)