Einspeisegebühren: Zweite Runde Kabel Deutschland gegen BR

Vor dem Oberlandesgericht München läuft das Berufungsverfahren zwischen Kabel Deutschland und dem Bayerischen Rundfunk. Der Kabelnetzbetreiber will von den Öffentlich-Rechtlichen weiter für die Verbreitung bezahlt werden.

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Der Streit der Kabelnetzbetreiber mit den öffentlich-rechtlichen Sendern um die Einspeisegebühren geht vor Gericht in die zweite Runde. Vor dem Oberlandesgericht München läuft das Berufungsverfahren zwischen Kabel Deutschland und dem Bayerischen Rundfunk, nachdem die Vorinstanz eine Klage des Kabelnetzbetreibers abgewiesen hatte. Kabel Deutschland will durchsetzen, dass die Öffentlich-Rechtlichen weiter für die Einspeisung ihrer Programme in die Kabelnetze bezahlen.

Die Netzbetreiber müssen einige Sender laut den Auflagen der zuständigen Landesmedienanstalten in ihren Netzen analog und digital verbreiten ("Must Carry"-Regeln). Dazu gehören die Öffentlich-Rechtlichen, die bis Ende 2012 jährlich zusammen rund 60 Millionen Euro an die großen Kabelanbieter gezahlt, die Verträge aber inzwischen gekündigt haben.

Die Kabelnetzbetreiber, allen voran Kabel Deutschland, versuchen seither, die Zahlungspflicht der Sender vor Gericht durchzusetzen – bisher allerdings ohne Erfolg. Kabel Deutschland hat alle ARD-Anstalten, das ZDF sowie Phoenix, Arte und 3sat verklagt. Die Kabelanbieter stehen auf dem Standpunkt, das bei einer rechtlichen Pflicht zur Verbreitung bestimmter Sender sich diese auch an den Kosten beteiligen müssen.

Im Berufungsprozess in München sagte ein Konzernvertreter am Donnerstag, das Interesse des BR an einer möglichst billigen Verbreitung seines Programms wiege sehr gering gegenüber dem "Überlebensinteresse" von Kabel Deutschland. Der BR argumentierte dagegen, die meisten Netzbetreiber verlangten keine Bezahlung mehr für die Programmeinspeisung. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten belieferten mit ihren Programmsignalen Kabel Deutschland, das sei keine Ausbeutung. Der Markt sei "gänzlich anders, als Kabel es darstellt." (vbr)