Große Koalition enttäuscht Whistleblower

Das Whistleblower Netzwerk kritisiert, dass Union und SPD beim Hinweisgeberschutz nur so viel machen will, was unbedingt gemacht werden muss. Das sei ein "Verzicht auf Politikfähigkeit".

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Der Verein Whistleblower Netzwerk zeigt sich enttäuscht angesichts dessen, dass die Große Koalition laut Koalitionsvertrag lediglich "prüfen" will, ob beim Hinweisgeberschutz "die internationalen Vorgaben hinreichend umgesetzt sind". Guido Strack vom Whistleblower Netzwerk kritisiert gegenüber heise online, der Prüfvorbehalt sei ein Formelkompromiss. Die SPD habe das Thema nämlich bereits erfolgreich geprüft und habe daher 2012 einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Für Strack ist es außerdem "ein Verzicht auf Politikfähigkeit, wenn man nur das machen will, was man unbedingt machen muss". Dabei wolle sich die Große Koalition nicht einmal an internationalen Best-Practice-Regelungen orientieren, sondern nur das Nötigste umsetzen. Denn auch der Minimalkompromiss von 2008, der unter anderem vom damaligen Verbraucherminister Horst Seehofer nach dem Gammelfleischskandal angeregt wurde, habe sich in den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen können.

Der Koalitionsvertrag bietet nach Analyse des Whistleblower Netzwerks gleichwohl "zahlreiche Anknüpfungspunkte" für einen gesetzlichen Whistleblowerschutz. So strebt die Koalition beispielsweise einen Beitritt zur Initiative Open Government Partnership an. Diese hat bereits einen "Open Government Guide" für Whistleblowerschutz erarbeitet. Außerdem plant die Große Koalition eine Art Aufenthaltsrecht für Informantinnen, wenn diese als Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution aussagen wollen. Auch will sie "mutige Menschenrechtsverteidiger" schützen, wobei Strack hofft, dass dieses Bekenntnis nicht nur gegenüber politisch unliebsamen Regimen im Ausland gilt, sondern auch gegenüber Verbündeten wie den USA, Großbritannien oder Ungarn.

Das Whistleblower Netzwerk kritisiert jedoch die geplante Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. So würden die Kommunikations-Daten von Whistleblowern gespeichert, wenn diese mit einer internen, vorgeblich anonymen Hotline, ihrem Anwalt oder mit Journalisten kommunizieren. Für Strack steht daher fest: "Der derzeit bestehende minimale Schutz wird damit noch weiter ausgehöhlt." (anw)