Zahl der überwachten Telefonanschlüsse stieg 2007 um 9 Prozent

Die Bundesnetzagentur hat heute die Statistik für die voriges Jahr im Rahmen von Ermittlungsverfahren durchgeführten Telefonüberwachungen vorgelegt.

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Von
  • Torsten Kleinz

[Quelle: Bundesnetzagentur]

Die Bundesnetzagentur hat heute die aktuelle Statistik für die im Jahr 2007 im Rahmen von Ermittlungsverfahren durchgeführten Telefonüberwachungen vorgelegt. Danach ordneten deutsche Gerichte im vergangenen Jahr die Überwachung von 56.404 Teilnehmerkennungen an – ein neuer Höchststand.

Die Zahl der überwachten Telefonanschlüsse stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um 4728 oder 9,1 Prozent an. Dieses Wachstum geht vor allem auf die Überwachung von Mobilanschlüssen zurück: 47.502 Mobilfunknummern wurden abgehört, im Vorjahr waren es noch 43.791. Grund ist laut Bundesnetzagentur der wachsende Gebrauch von Mobilfunknetzen. Besonders im Jahr 2007 zog eine Zunahme der Mobiltelefonteilnehmer von über 13 Prozent einen entsprechend steileren Anstieg der Überwachungsmaßnahmen im Vergleich zu den Vorjahren nach sich. Bei Festnetzanschlüssen sank die Überwachung leicht, bei analogen Festnetzanschlüssen sank die Zahl sogar von 4044 auf 3567.

Die Internet-Kommunikation wird immer häufiger Ziel der Überwachung. So wurden im vergangenen Jahr 880 E-Mail-Kennungen abgeschöpft, eine Steigerung um 179 Fälle. Berücksichtigt man nur die neu angeordneten Überwachungen, ergibt sich in dieser Sparte eine Steigerung um 44 Prozent. Die Zahl der überwachten DSL-Anschlüsse nahm um mehr als 50 Prozent zu: 720 Anschlüsse wurden im Jahr 2007 überwacht. Auch die Internet-Telefonie weckt zunehmend die Neugier der Strafverfolger: Von 51 Fällen im Vorjahr stieg die Zahl auf 155 Fälle an.

Nach Paragraph 100a der Strafprozessordnung dürfen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation nur in Fällen besonders schwerer Kriminalität angewendet werden. Dazu bedarf es grundsätzlich einer richterlichen Anordnung. Die Bundesnetzagentur hat die Statistik heute zum letzten Mal vorgelegt, zukünftig sind die Bundesländer, der Generalbundesanwalt und das Bundesamt für Justiz für die Veröffentlichung der Zahlen zuständig. Die Zahlen sollen künftig auch im Internet veröffentlicht werden. (Torsten Kleinz) / (anw)