Bundesregierung lehnt "französisches Modell" gegen Urheberrechtsverstöße ab

Das Bundesjustizministerium hegt Datenschutzbedenken bei einem abgestuften Verfahren zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte, befürwortet aber das Anti-Piraterieabkommen ACTA. Bayern fordert im Bundesrat weitere Schritte.

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Die Bundesregierung sieht die Einführung eines "französischen Modells" zur "abgestuften Antwort" auf Urheberrechtsverletzungen im Internet aufgrund von Datenschutzbedenken skeptisch. Berlin befürworte zwar die auch auf EU-Ebene gewünschte Entwicklung von Kooperationsverfahren zwischen Rechteinhabern und Internetprovidern zur Verfolgung und Bekämpfung von Verstößen gegen geistige Eigentumsrechte, schreibt das federführende Bundesjustizministerium in einer heise online vorliegenden Antwort auf Fragen der Grünen im Bundestag. Bei dem französischen Ansatz, bei dem auf Warnhinweise der Provider gegebenenfalls eine Sperre des Netzzugangs folgen soll, sei jedoch die Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten erforderlich.

Ein Zugriff der Rechteinhaber etwa auf die für Strafverfolgungszwecke verdachtsunabhängig aufzubewahrenden "Vorratsdaten" komme hierzulande nicht in Betracht, betont das Ministerium. Die Bundesregierung begrüße aber die Verhandlungen zum geplanten Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) im Rahmen führender Industrienationen einschließlich der EU, um einen sicheren und effizienten internationalen Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Produktpiraterie zu schaffen. Dabei sei eine substanzielle Verbesserung des Schutzes von Immaterialgüterrechten wichtiger als eine vorschnelle Verabschiedung. Trotz heftiger Kritik an den "Geheimverhandlungen" versicherte das Ministerium zudem, dass der Prozess "so transparent wie möglich gestaltet" werde. Bisher sei es um Zollmaßnahmen sowie zivilrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte gegangen.

Bayern fordert im Bundesrat derweil weitere Maßnahmen der EU in dieser Richtung. Generell spricht sich die Regierung des Freistaates in der Vorlage (PDF-Datei) für eine Entschließung der Länder für den verstärkten Einsatz von Freihandelsabkommen der EU zur Verankerung von Mindeststandards zum Schutz geistigen Eigentums parallel zum ACTA aus. Umfasst werden sollte darin etwa die Vereinfachung von Beschlagnahmeverfahren der Polizei und des Zolls sowie die Erleichterung der Beweissicherung. Eindeutig als rechtswidrig festgestellte Waren dürften nicht mehr außer Acht gelassen werden. Ferner seien die zuständigen Behörden zu verpflichten, Strafverfahren von Amts wegen einzuleiten. Für nötig hält Bayern auch die Einrichtung eines EU-Koordinators für geistiges Eigentum und eine stärkere Bewusstseinsbildung für entsprechende Werte auf allen Ebenen. (Stefan Krempl) / (vbr)