Datenschutzaktivist beschwert sich in 14 Ländern über Googles Werbung mit Nutzern

Seit einigen Wochen verwendet Google die Profile von Google+-Nutzern für "soziale Empfehlungen". Dagegen geht der britische Datenschutzaktivist Simon Davies vor. In Hamburg laufen bereits Untersuchungen.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti
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Der britische Datenschutzaktivist Simon Davies hat Ende November eine Beschwerde bei Datenschutzbehörden in 14 europäischen Ländern gegen Google eingereicht. Dabei geht es primär um die seit wenigen Wochen laufenden "sozialen Empfehlungen", bei denen Google+-Nutzerprofile mit Namen und Profilbild für Werbezwecke verwendet werden. So heißt es dann in der Werbeanzeige: "Max Mustermann gefällt das neue Produkt XY und gibt ihm fünf Sterne."

Nach Auffassung von Davies verstoßen Googles Nutzungsbedingungen, die hierfür erst kürzlich geändert wurden, "erheblich" gegen europäisches Datenschutzrecht. Google habe die Zweckbindung der Daten geändert, behaupte jedoch weiterhin, dass die Privatsphäre-Einstellungen nicht geändert worden seien. Diese Aussage sei "täuschend und irrenführend". Der Opt-Out-Mechanismus für die "sozialen Empfehlungen" sei ein separater Mechanismus, der in keiner Beziehung zu den Datenschutzeinstellungen stehe.

Außerdem wurden die Nutzer bei ihrer Anmeldung bei Google+ nicht darüber informiert, dass Google ihre Daten künftig auch für kommerzielle Zwecke außerhalb der Google+-Umgebung verwendet. Dies verstößt nach Ansicht von Davies gegen das Datenschutzprinzip der Zweckbindung. Dabei gelte dasselbe Problem auch für die weitere Verwendung von Kommentaren auf YouTube. In den Opt-Out-Mechanismen, die Google anbietet, sieht Davies ein weiteres Datenschutzproblem. Er verweist dabei auf die Auffassung der Artikel-29-Gruppe der europäischen Datenschützer, wonach "Opt-Out-Mechanismen prinzipiell nicht das Einverständnis der Nutzer liefern".

Die angeschriebenen Datenschutzbehörden sollen dies nun untersuchen und den Dienst der "sozialen Empfehlungen" unterbinden. Eingereicht hat Davies seine Beschwerde in Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Litauen, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Slowenien, Spanien und Tschechien. In Deutschland ging die Beschwerde an den Bundesdatenschutzbeauftragten sowie den Berliner Landesdatenschutzbeauftragten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte wies gegenüber heise online auf seine fehlende Zuständigkeit hin. Der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte leitete die Beschwerde an den für Google zuständigen Hamburgischen Landesdatenschützer weiter.

Der Hamburgische Landesdatenschützer führte Anfang November erste eigene Untersuchungen durch und bearbeitet bereits eine formale Eingabe zu dem Thema. Gegenüber heise online erklärte der Sprecher der Behörde, Moritz Karg, dass bei neuen, also nach dem 11. November 2013 registrierten Nutzerkonten bei der Frage nach der Verwendung der Profildaten kein Häkchen gesetzt sei. Der dazugehörige Passus lautet: "Basierend auf meinen Aktivitäten kann Google meinen Namen und mein Profilbild in sozialen Empfehlungen einblenden, die in Anzeigen erscheinen." Karg erläutert: "Der Nutzer muss somit selbst aktiv werden, damit seine Profilinformationen durch Google für die Sozialen Empfehlungen verwendet werden." Soweit die rechtlichen Grenzen der Einwilligungen eingehalten werden sei diese Vorgehensweise datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden.

Unklar sei jedoch, so Karg weiter, welche Form der Mitwirkung der Betroffenen bei bereits bestehenden Profilen durch Google vorgesehen ist. Die Behörde habe bislang nicht endgültig verifizieren können, ob auch hier eine Einwilligung vorgesehen ist. Eine Nachfrage bei Google habe bisher keine Klärung gebracht. Daher sei eine endgültige Einschätzung noch nicht möglich.

Davies Beschwerde steht in Zusammenhang mit einer datenschutzrechtlichen Untersuchung von Googles Datenschutzerklärung. Darin erlaubt sich Google, die Nutzerdaten aus verschiedenen Google-Diensten, miteinander zu kombinieren. So sollen Anzeigen sowie Dienste wie YouTube und die Suche personalisiert werden können. Für Deutschland untersucht der Hamburgische Datenschutzbeauftragte, ob die Datenschutzerklärung gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt. Derzeit läuft ein Verwaltungsverfahren gegen Google. Möglicherweise erlässt die Datenschutzbehörde eine Anordnung, die Google zu einer Umstellung der Verarbeitungspraxis verpflichtet. Weitere Untersuchungen laufen in Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden und Spanien.

Die niederländische Datenschutzbehörde teilte vor wenigen Tagen mit, dass die Datenschutzerklärung mit ihrer Änderung vom März 2012 gegen niederländisches Datenschutzrecht verstößt. Die Nutzer würden nicht "adäquat" über die Datenverwendung informiert, auch würde ihr Einverständnis nicht eingeholt, moniert die Behörde. Der niederländische Datenschützer Jacob Kohnstamm sagt: "Google webt ein unsichtbares Netz aus unseren persönlichen Daten, ohne unser Einverständnis. Das ist gesetzlich verboten." Die Behörde hat Google nun zu einer Anhörung geladen. Danach will sie über etwaige weitere Schritte entscheiden. (anw)