Familienministerium geht auf heikle Fragen zu Kinderporno-Sperren nicht ein

Eine interne Stellungnahme des Bundesinnenministeriums zu der geforderten Vereinbarung zu Web-Blockaden gegen Kinderpornographie deutet darauf hin, dass das Familienministerium nicht alle rechtliche Problemfelder hinreichend geprüft hat.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 173 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Eine interne Stellungnahme des Bundesinnenministeriums zu der geforderten Vereinbarung zu Web-Blockaden gegen Kinderpornographie zwischen Staat und Internetwirtschaft deutet darauf hin, dass das Bundesfamilienministerium nicht alle rechtlichen Problemfelder ausreichend geprüft hat. So finden sich Passagen, in denen das Papier aus dem Hause von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vom 17. Februar noch Fragen aufwirft oder vor Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Nutzer warnt, nicht in der redaktionell vom Familienministerium zusammengefügten, zwei Tage später abgegebenen offiziellen Positionierung mit dem Innen- und Wirtschaftsressort.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) drängte die Provider Mitte Februar mit Nachdruck dazu, möglichst rasch einen Vertragsentwurf "über die Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten im Internet" zu unterzeichnen. Eine ernsthafte Gefahr für Grundrechtseingriffe bei der heftig umstrittenen Maßnahme bestehe dabei nicht, versicherte das Familienministerium mit den beiden anderen Ressorts vor einer entscheidenden Sitzung mit großen Zugangsanbietern. Sollte es möglicherweise doch zu Verletzungen etwa des Fernmeldegeheimnisses kommen, würden diese bei einem öffentlich-rechtlichen Abkommen auf das Konto der Provider gehen.

In der heise online vorliegenden und in Blogs dokumentierten Zuarbeit des Innenministeriums findet sich dieser Tenor der endgültigen Stellungnahme generell wieder. Nach einer "im Schrifttum vertretenen Auffassung" würden hoheitlich angeordnete Sperrverfügungen in das Fernmeldegeheimnis eingreifen, soweit sie die vom Nutzer übermittelten IP-Adressen, Port-Nummern und Webadressen analysieren, verweist der Autor aus dem Innenressort zunächst auf die vorliegenden Rechtsgutachten zur Thematik. "Aus hiesiger Sicht" berühre aber keine der derzeit diskutierten Sperrtechniken diesen verfassungsrechtlich verbrieften Schutzbereich, da dieser sich nur auf Individualkommunikation im Internet beziehe. Der Aufruf einer Webseite sei unabhängig von den dort ausgeführten Tätigkeiten aber prinzipiell als weniger geschützte Massenkommunikation aufzufassen.

Bei dem ins Visier genommenen öffentlich-rechtlichen Vertrag und damit verknüpften Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat der Autor der Eingabe aus dem Innenministerium aber Bedenken. Er verweist dabei auf Paragraph 58 Verwaltungsverfahrensgesetz, wonach eine solche Regelung, die in Rechte Dritter eingreife, wohl erst wirksam würde, wenn der Betroffene schriftlich zustimme. Jeder Kunde der beteiligten Provider müsste die Sperren also selbst abnicken. Hier wirft der Verfasser die Frage auf: "Sollen wir uns hierzu lieber verschweigen?", was im Gesamtpapier der drei Häuser dann auch entsprechend praktiziert wird.

Der Experte aus dem Innenressort hat auch leichte Bedenken gegenüber der vom Bundeskriminalamt (BKA) geforderten "Stopp"-Seite, auf die Surfer beim Ansteuern von Webadressen, die auf der schwarzen Liste verzeichnet sind, umgeleitet werden sollen. Bei der Angabe der IP-Adresse des anfragenden Rechners dürfte es sich um ein personenbezogenes Datum handeln, ist in dem Papier nachzulesen. Dieses falle unter den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Für einen entsprechenden Eingriff durch eine Datenweitergabe dürfte daher eine einfachgesetzliche Regelung erforderlich sein, die das Familienministerium aus Zeitgründen zunächst nicht verfolgen wolle. Dieser Aspekt geht in die finale Stellungnahme nicht ein. Vielmehr wird dort die Einschätzung des Wirtschaftsressorts wiedergegeben, wonach die Verarbeitung von IP-Adressen in einem ersten Schritt unbedenklich sei. (Stefan Krempl) / (anw)