Datenschützer bemängelt Videoüberwachung in Magdeburger Justizzentrum
Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose hat bei einem Kontrollbesuch in dem Justizzentrum mehrere Verstöße gegen das Datenschutzgesetz festgestellt.
Die Videoaufzeichnung im Justizzentrum Magdeburg wurde widerrechtlich dazu genutzt, das Verhalten eines Bediensteten am Arbeitszeiterfassungsgerät zu beobachten. Das teilt der Beauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalts Harald von Bose mit. Der Personalrat des Amtsgerichts Magdeburg hatte den Datenschützer am 10. September eingeschaltet, berichtet die Magdeburger Volksstimme. In einem Streit um Arbeitszeitverstöße sei ein Gerichtsmitarbeiter von seiner Vorgesetzten damit konfrontiert worden, man könne zum Beweis Videoaufnahmen einsetzen. In dem Justizzentrum sind seit einem Jahr die Staatsanwaltschaft sowie mehrere Gerichte untergebracht.
Ein Kontrollbesuch im Justizzentrum habe ergeben, dass dort mehrere Kameras installiert seien, beispielsweise für den Eingangsbereich, einen Außenbereich und die Tiefgarage, teilt von Bose mit. Die Kameras seien kaum erkennbar, nur an der Zufahrt zum Parkplatz befinde sich ein Hinweisschild. Zudem habe nicht nur eine optische, sondern auch eine akustische Überwachung stattgefunden. Alle diese Maßnahmen seien vom Datenschutzgesetz nicht gedeckt, moniert Bose.
Der Datenschützer bezeichnet die Verstöße gegen das Datenschutzrecht als gravierend und zeigt sich enttäuscht, "dass so etwas gerade bei denjenigen passiert, die den Rechtsstaat besonders repräsentieren": "Es kann nicht sein, dass scheinbar Lidl mit der Eröffnung des Justizzentrums vor einem Jahr dort quasi eine Filiale eröffnet hat." Es zeige sich erneut, dass die Grundrechte nicht nur im Bereich der Wirtschaft, sondern auch gegenüber dem Staat durchgesetzt werden müssen.
Als "besonders schwerwiegend" wertet von Bose den Umstand, dass auch Tonaufnahmen gefertigt und über "mehrere Wochen" gespeichert worden seien. Justizstaatssekretär Burkhard Lischka (SPD) wies das laut Volksstimme zurück. Die Mikrofone hätten "nur Hintergrundgeräusche" aufnehmen können. Er habe aber eingeräumt, die Sache sei "keine Lappalie", es handele sich um "Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften". Das Ministerium habe sofort veranlasst, dass der Aufnahmebereich der Kameras nur noch die Fassade des Hauses erfasse. Die akustische Aufzeichnung sei gestoppt worden. Auch dürften Aufnahmen nicht für andere Zwecke wie zum Beispiel Arbeitsrechtsstreite verwendet werden. Die Aufnahmen würden nun nach spätestens drei Tagen gelöscht. (anw)