Abmahnungen wegen Redtube-Porno-Streaming: erste juristische Gegenwehr

Während die juristische Debatte zur Rechtmäßigkeit der Redtube-Abmahnungen in vollem Gange ist, rollt nun die Gegenwehr an. Strafrechtliche Ermittlungen sind angelaufen, außerdem wurde eine Feststellungsklage eingereicht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 584 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Holger Bleich

Während die juristische Debatte zur Rechtmäßigkeit der Redtube-Abmahnungen in vollem Gange ist, läuft nun die Gegenwehr an. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann/von Rüden hat Strafantrag gestellt. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen den Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der am Landgericht Köln mit irreführend formulierten Anträgen zivilrechtliche Auskunft zu Anschlussinhabern bei der Deutschen Telekom erwirkt hatte. Mit diesen herausgegebenen Bestandsdaten operierte dann die Abmahnkanzlei U+C. Ebenfalls im Visier der Strafverfolger befindet sich ein Mitarbeiter der Firma itGuards Inc., der in Sebastians Anträgen eidesstattlich versichert hatte, die vermeintlichen Urheberrechtsvergehen fehlerfrei dokumentiert zu haben.

Am gestrigen Dienstag wurde außerdem die erste negative Feststellungklage eingereicht, mit der ein Abgemahnter sich zur Wehr setzt. Rechtsanwalt Alexander Hufendiek aus Essen hat die Klage vor dem Amtsgericht Potsdam erhoben. Ziel sei es, "gerichtlich feststellen zu lassen, dass der abgemahnte Anschlussinhaber die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat." Außerdem will Hufendiek nach eigenen Angaben geklärt haben, "wie die Abmahner an die Daten des Betroffenen gelangt sind".

Das Landgericht Köln hat mittlerweile mit einer Stellungnahme auf kursierende Vorwürfe reagiert, es prüfe die Anträge auf zivilrechtliche Auskunft bei Verdacht auf Urheberrechtsverstöße nicht ausreichend. Die Anträge von Rechtsanwalt Sebastian seien insgesamt von 16 verschiedenen Zivilkammern des Gerichts bearbeitet worden. Eine einheitliche Rechtsprechung innerhalb des Landgerichts existiere nicht. Mit der Entscheidung über die Auskunftsanträge sei keine Aussage darüber verbunden, ob der Anschlussinhaber, dem eine bestimmte IP-Adresse zugeordnet war, selbst die behauptete Urheberrechtsverletzung begangen hat und ob die Abmahnung hinsichtlich der Höhe berechtigt ist. Gegenüber heise online betonte Gerichssprecher Dr. Christian Hoppe allerdings, dass die Berichterstattung zu den Redtube-Abmahnungen künftig sicherlich zu "einem genaueren Hinsehen" führen werde.

Noch immer ist nicht klar, wie die Abmahner die IP-Adressen von Nutzern ermittelt haben. Im Raum steht auch der Verdacht, es habe eine Zusammenarbeit mit dem Porno-Portal Redtube gegeben. Glaubt man Xbiz, einem News-Portal für die Erotik-Branche, hat Redtube-Betreiber MindGeek eine Zusammenarbeit mit den Abmahnern weit von sich gewiesen. Man habe niemals IP-Adressen von Portalbesuchern an Dritte weitergegeben. Man nehme die Vorwürfe aber ernst und untersuche nun selbst, wie der Vorgang der IP-Protokollierung abgelaufen sein könnte, zitiert Xbiz das Unternehmen. (hob)