Bundesanwaltschaft: Noch keine Entscheidung über NSA-Ermittlungen

Generalbundesanwalt Range bleibt skeptisch gegenüber den Enthüllungen des NSA-Whistleblowers Edward Snowden. Ob wegen der Abhöraktionen in Deutschland ermittelt wird, ist noch offen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 42 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa
NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Die Bundesanwaltschaft hat noch nicht entschieden, ob sie wegen der Abhöraktionen des US-Geheimdienstes NSA in Deutschland ein Ermittlungsverfahren einleiten wird. Es stünden noch Antworten auf Nachfragen bei anderen Behörden aus, sagte Generalbundesanwalt Harald Range am Mittwoch in Karlsruhe. Bislang gebe es keine konkreten Anhaltspunkte dafür, "dass die NSA oder das (britische) GCHQ den deutschen Telefon- und Internetverkehr systematisch überwacht haben". Außerdem prüfen die Ermittler Hinweise, wonach die NSA jahrelang das Mobiltelefon von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abgehört haben soll. Auch hierzu seien noch Fragen offen, sagte Range.

Die Hinweise auf die Abhöraktionen stammen aus Unterlagen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters und Whistleblowers Edward Snowden, der vorläufig politisches Asyl in Russland gefunden und sich grundsätzlich zu einem Gespräch mit deutschen Behörden bereiterklärt hat. Nach ersten Medienberichten über die Enthüllungen Snowdens hatte die Bundesanwaltschaft Ende Juni einen "Beobachtungsvorgang" zu möglichen Aktivitäten des US-Geheimdienstes in Deutschland angelegt.

Der Generalbundesanwalt ließ eine gewisse Skepsis hinsichtlich der von Snowden stammenden Dokumente erkennen. Zumindest in einem Fall habe sich gezeigt, "dass vorgeblich aus dem Fundus von Edward Snowden stammende Dokumente nicht ohne weiteres geeignet sind, illegale Aktivitäten der NSA in Deutschland zu belegen", sagte Range. So stamme das Datenaufkommen einer Abhörstation im bayerischen Bad Aibling aus der rechtmäßigen Fernmeldeüberwachung in Afghanistan. "Ich glaube, dies zeigt in aller Deutlichkeit, dass wir als Staatsanwälte gut daran tun, Schilderungen in Presseberichten nicht vorschnell mit gesicherten Tatsachen gleichzusetzen."

Die Frage, ob außenpolitische Interessen bei der Beurteilung eine Rolle spielten, verneinte Range. Er verwies auf die Vorschrift der Strafprozessordnung, wonach bei politischen Straftaten von Verfolgung abgesehen werden kann, wenn die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik besteht. Dies komme aber erst zur Anwendung, wenn es den Verdacht einer Straftat gibt. Derzeit, erklärte Range, bestehe aber nicht einmal ein solcher Anfangsverdacht. (jk)