Ypsilanti am Crazyphone: SPD stellt Strafantrag [Update]

Die hessische SPD hat Strafantrag wegen der Aufzeichnung und Veröffentlichung eines Jux-Telefongesprächs mit ihrer Landesvorsitzenden Andrea Ypsilanti gestellt.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die hessische SPD hat Strafantrag wegen der Aufzeichnung und Veröffentlichung eines Telefongesprächs mit der Landesvorsitzenden Andrea Ypsilanti gestellt. Es müsse schnell nach dem Computer gesucht werden, von dem aus der Mitschnitt ins Internet gestellt worden sei, sagte Parteisprecher Frank Steibli am Mittwoch in Wiesbaden.

Ypsilanti war vergangene Woche einem Stimmenimitator des niedersächsischen Privatsenders radio ffn auf den Leim gegangen, der sich als der designierte SPD-Chef Franz Müntefering ausgegeben hatte. Obwohl die Hessen-SPD eine Veröffentlichung untersagte, gerieten Ausschnitte des Gesprächs ins Internet.

Der verantwortliche Moderator bei ffn, Jochen Krause, erklärte unterdessen in einem Interview, er sei sich keiner Schuld bewusst. Er wüsste nicht einmal, wie er solch einen Mitschnitt ins Internet stellen könnte. Im Übrigen habe sich Frau Ypsilanti während der insgesamt sieben Minuten am Crazyphone professionell gegeben und nichts gesagt, was ihr jetzt schaden könnte.

Update: Die Veröffentlichung verstößt nach Ansicht der SPD Hessen gegen Paragraf 201, Absatz 1 und 2 des Strafgesetzbuches, der unerlaubte Gesprächsmitschnitte und deren Verbreitung unter Strafe stelle. "Wir wollen wissen: Wer hat die Aufzeichnung veranlasst?" Der Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Hannover richte sich deshalb gegen eine bestimmte Person im Sender. Außerdem werde gegen Unbekannt ermittelt: "Wer hat die Datei aus dem Hause ffn versendet und bei YouTube eingestellt?" YouTube lösche üblicherweise nach sieben Tagen die IP-Adressen der Rechner, von denen Dateien in das Internetportal eingestellt werden. Deshalb sei schnelle Aufklärung erforderlich. (pmz)