GIS verliert: Wiener Internetnutzer muss keine Rundfunkgebühren zahlen

Im österreichischen Streit um die Gebührenpflicht von Computern mit Internetzugang muss das GEZ-Pendant GIS (Gebühren Info Service, eine Tochter des ORF) einen Rückschlag hinnehmen.

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Im österreichischen Streit um die Gebührenpflicht von Computern mit Internetzugang muss das GEZ-Pendant GIS (Gebühren Info Service, eine Tochter des ORF) einen Rückschlag hinnehmen. Die Finanzbehörde hat einen GIS-Bescheid, mit dem dem in Wien lebenden Deutschen Constantin E. Rundfunkgebühren vorgeschrieben wurden, ersatzlos aufgehoben. E. besitzt weder Radio- noch TV-Apparat, wohl aber einen Laptop mit Breitband-Internetanschluss.

Ein GIS-Außendienstmitarbeiter hatte E.s Wohnung nicht betreten, aber Musik vernommen und angeblich für ein Radioprogramm gehalten. E. bestritt zwar den Besitz eines Radios, nicht aber den eines Computers mit Internetzugang. Dennoch wurden ihm Radio- und Fernsehgebühren per Bescheid vorgeschrieben, weil "zweifelsfrei festgestellt" worden sei "dass Rundfunkempfangseinrichtungen betriebsbereit errichtet waren". Es ist dies der erste und bislang einzige öffentlich bekannt gewordene Fall, in dem das GIS für einen reinen Computerhaushalt einen Gebührenbescheid erlassen hat.

Allerdings versuchen GIS-Außendienstmitarbeiter immer wieder, bei Haushalten ohne Rundfunkempfangsgerät, aber mit Internetzugang "freiwillige" Unterschriften auf Meldeformulare zu bekommen. Bei "freiwilligen" Meldungen gibt es keine Bescheide und dadurch auch keine Möglichkeit zur Berufung.

E. hatte nichts unterschrieben und in der Folge einen Bescheid erhalten, gegen den er Widerspruch einlegte. Dabei stellte er ausführlich dar, warum nach Einschätzung juristischer Experten Computer keine Gebührenpflicht auslösen, selbst wenn der ORF seine Programme im Internet streamt. Das für die Berufung zuständige Finanzamt ließ zusätzliche Erhebungen vor Ort durchführen. E. wurde von einem Vertreter der Bezirksverwaltungsbehörde aufgesucht, der eine Stereoanlage vorfand, aus der das Empfangsteil (Tuner) ausgebaut worden war. Außerdem war unstrittig, dass E. einen Computer mit Multimediafunktion besitzt, auch wenn umzugsbedingt nur die Lautsprecher, nicht aber der Laptop selbst vorgefunden wurden.

"Auf Grund des Ergebnisses der (...) Erhebungen war von der Vorschreibung der Rundfunkgebühr für Rundfunkempfangseinrichtungen abzusehen", heißt es in der knappen Begründung des aufhebenden Bescheides (GIS 0610/08, datiert 5. April 2009, korrekt wohl 5. März 2009), "Des Weiteren konnte sich das erste Erhebungsorgan (GIS-Mitarbeiter, Anm.) im Zuge seiner Erhebungstätigkeit nicht zweifelsfrei vom Vorhandensein betriebsbereiter Geräte überzeugen." Die Frage, ob Computer mit Internetzugang juristisch Rundfunkempfangsgeräte sind, wird nur indirekt dadurch beantwortet, dass trotz Multimedia-Laptops keine Gebührenpflicht angenommen wird.

"Für mich ist die Sache damit erledigt, auch wenn ich damit rechne, häufiger Besuch vom GIS zu bekommen", sagte E. zu heise online, "Der erfreuliche Bescheid ist keine endgültige Entscheidung über die Gebührenpflicht von Computern, aber er sagt viel über die Vorgangsweise des GIS-Außendienstmitarbeiters aus. Nur in der GIS-Amtsstube wird eine bloße Vermutung zu einer zweifelsfreien Feststellung." Das GIS war Freitagvormittag für eine Stellungnahme nicht erreichbar. (Daniel AJ Sokolov) / (jk)