Breitband-Internet in Deutschland: Dahinzuckeln mit 1 MBit/s?

Für die Bundesnetzagentur beginnt Breitband-Internet immer noch bereits bei einem Internet-Anschluss mit 1 MBit/s. Dementsprechend kann sie verkünden, 70 Prozent der Haushalte nutzten Breitband-Internet.

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Von
  • Jürgen Kuri

Für die Bundesnetzagentur beginnt Breitband-Internet immer noch bereits bei einem Internet-Anschluss mit 1 MBit/s. Auch wenn dies angesichts heutiger Internet-Anwendungen kaum noch einen Internet-Zugang darstellt, der wirklich Vergnügen macht, kann Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, so aber verkünden: "70 Prozent der Haushalte nutzen einen Breitbandanschluss"; bezogen auf die Einwohnerzahl bedeute dies eine Penetrationsrate von 34 Prozent. Ob die Haushalte damit wirklich glücklich sind, darüber trifft Homann wohlweislich keine Aussagen.

In Zahlen: In Deutschland gibt es 28,4 Millionen Anschlüsse, die im Download mindestens über eine Bandbreite von 1 Mbit/s verfügen. Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 1 oder 2 MBit/s sind laut dem Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur für fast jeden Haushalt verfügbar (99,8 beziehungsweise 98 Prozent). 58 Prozent der Haushalte haben die Möglichkeit, einen Anschluss mit einer Bandbreite von 50 MBit/s und mehr zu bekommen.

Die Telekom musste Federn lassen: Der Anteil der Konkurrenz am Breitbandmarkt stieg auf 56 Prozent. Dies gehe vor allem auf die TV-Kabelnetzbetreiber zurück, die mit ihren Angeboten für Internet über das TV-Kabel deutliche Zuwächse erzielen konnten. Der Anteil der Kabelnetzbetreiber insgesamt am Breitband-Markt in Deutschland beträgt mittlerweile 17 Prozent.

Angesichts der Lage am Breitbandmarkt hält die Bundesnetzagentur es zwar für wichtig, das "Augenmerk auf den Ausbau hochleistungsfähiger Netze zu richten". Eine Aufnahme des Breitbandanschlusses in die Universaldienstverpflichtung hält der Regulierer aber nicht für notwendig. Mit einem "Universaldienst Breitbandanschluss" erhielte jeder Bundesbürger einen rechtlichen Anspruch auf die Bereitstellung eines Breitband-Internetanschlusses, ähnlich wie es beim Universaldienst Telefon in Teil 6 (§§78 bis 87) des Telekomunikationsgesetzes festgelegt ist. Dort heißt es in §78 Abs.1 zur Definition: "Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Diensten für die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen und deren Erbringung für die Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden ist." (jk)