Urteil gegen Skype wegen GPL-Verletzung bestätigt

Skype hat seine Berufung gegen ein im Juli 2007 ergangenes Urteil wegen Verletzung der GPL zurückgezogen, nachdem das Berufungsgericht dem Unternehmen kaum Aussicht auf Erfolg eingeräumt hatte.

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Von
  • Dr. Oliver Diedrich

In der Berufungsverhandlung um ein vergangenes Jahr ergangenes Urteil wegen GPL-Verletzung hat Skype seinen Antrag zurückgezogen und das damalige Urteil akzeptiert. Im Juli 2007 hatte das Landgericht München entschieden, dass Skype mit dem Vertrieb eines Linux-basierten VoIP-Telefons von SMC Networks gegen die GPL verstößt, da die Quelltexte der Software nicht beiliegen. Geklagt hatte Harald Welte von gpl-violations.org, der die Rechte an Teilen des Linux-Kernels hält.

In seinem Einspruch gegen das Urteil, der vor dem Kartellsenat des Oberlandesgericht München verhandelt wurde, argumentierte Skype, die GPL stehe im Widerspruch zum deutschen Kartellrecht. Das Gericht erkärte bereits zu Beginn der Verhandlung, es halte den Einspruch nicht für begründet: Selbst wenn die GPL nach deutschem Recht nicht wirksam wäre, hätte Skype nicht das Recht, die Software zu verwenden, da dem Unternehmen in diesem Fall gar keine Rechte eingeräumt wären. Der Anwalt von Skype zog daraufhin seinen Einspruch zurück, sodass das im Sommer vergangenen Jahres ergangene Urteil jetzt gültig ist.

Till Jaeger, Anwalt von Harald Welte, erklärte gegenüber heise open, dass man sich mit dem Telefon-Hersteller SMC Networks inzwischen außergerichtlich geeinigt habe. Als wichtig an dem jetzt gültig gewordenen Urteil sieht er zwei Aspekte: Zum einen sei hier erstmals in Deutschland ein ausländischer Anbieter wegen GPL-Verstoßes verurteilt worden; zum anderen habe das Gericht bei der Auslegung der GPL auf den genauen Wortlaut des Lizenztextes abgestellt und so sehr strenge Maßstäbe angelegt. Das Gericht hatte entschieden, dass das Bereitstellen der Quelltexte im Internet im Fall des VoIP-Telefons nicht ausreiche und ein allgemeiner Hinweis auf die enthaltene GPL- und LGPL-Software nicht spezifisch genug sei. (odi)