WDR-Magazin: Zweifel an Radar-Tempomessungen

In einer Nachprüfung durch Sachverständige reichten bei zwei von drei Bußgeldbescheiden aufgrund von Radarkontrollen die Beweise nicht, berichtet das Wirtschaftsmagazin "markt xl".

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  • WDR

Ungenaue Geschwindigkeitsmessungen, Verwechslungen von Fahrzeugen und mangelhafte Auswertungen durch die Bußgeldstelle sind häufige Ursachen für einen falschen Bußgeldbescheid. Dies ist das Ergebnis einer Auswertung von über 1800 Bußgeldakten durch die Saarbrücker Sachverständigenorganisation VUT. Nur in jedem dritten Fall hätten die vorgelegten Beweise den Rückschluss erlaubt, dass die zu Last gelegte Tempoüberschreitung so auch tatsächlich begangen worden war. Bei 62 Prozent war nicht nachvollziehbar, ob beispielsweise die Messung korrekt erfolgt war oder ob der Vorwurf überhaupt den richtigen Fahrer traf. In fünf Prozent der Fälle – immerhin jedem zwanzigsten – war der Bußgeldbescheid laut VUT zweifelsfrei falsch. Darüber berichtet der Westdeutsche Rundfunk in seinem Wirtschaftsmagazin markt xl am kommenden Montag um 20.15 Uhr im WDR-Fernsehen.

Die VUT-Sachverständigengesellschaft, die nach eigenen Angaben in Deutschland bei der Überprüfung von Geschwindigkeitskontrollen führend ist, hatte 1810 Akten aus 2007 bis heute überprüft, bei denen die Fahrer Einspruch erhoben hatten. Gegenüber dem WDR bemängelte die VUT die häufig ungenaue Justierung der Radarmessgeräte. "Wenn ich bei einer Antenne etwa den Messwinkel verändere, sind sofort sieben Prozent Abweichung drin", so Hans-Peter Grün, Sachverständiger bei der VUT. Noch gravierender: Nicht alle Radarfallen seien so eingerichtet, dass das aufgenommene Bild verlässlich den gemessenen Wagen zeige.

Darüber hinaus komme es bei der teilmaschinellen Auswertung in der Bußgeldstelle häufig zu Irrtümern. Laut Akten war einem 70jährigen eine gemessene Geschwindigkeit von 111 km/h in einer Tempo 30-Zone zur Last gelegt geworden. Tatsächlich zeigte das Beweisfoto jedoch drei Striche als Zeichen für eine annullierte Messung. "Bei solch dicken Fällen müssten die Sachbearbeiter schon einmal ein Auge mehr auf den Vorgang werfen, bevor der Bescheid raus geht", forderte Sachverständiger Hans-Peter Grün gegenüber dem WDR.

Beim Automobilclub von Deutschland bezeichnete man das Ergebnis der Auswertung als "erschreckend". Dorothee Lamberty, Verkehrsrechtsexpertin des AvD: "Eigentlich liegt die Beweislast beim Staat. Inzwischen muss aber der beschuldigte Autofahrer nachweisen, dass dem Staat Fehler unterlaufen sind." Bei einer solchen Fehlerquote sei dies erst recht inakzeptabel. (WDR)/ (cp)