WIPO warnt vor Cybersquatting bei neuen Top Level Domains

Die Registrierung bekannter Marken durch Cybersquatter nimmt nach Informationen der World Intellectual Property Organisation weiter zu. Als Cybersquatting bezeichnet man die missbräuchliche Verwendung von Marken in Domainnamen.

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Von
  • Monika Ermert

Die Registrierung bekannter Marken durch Cybersquatter Domainnamen nimmt nach Informationen der World Intellectual Property Organisation (WIPO) weiter zu. Als Cybersquatting bezeichnet man die missbräuchliche Verwendung von Marken in Domainnamen.

2008 verhandelte die WIPO 2329 Beschwerden. Das ist ein Zuwachs von acht Prozent gegenüber dem Jahr als 2007, die Anzahl der Beschwerden war damit höher als je zuvor. Seit dem Start des speziellen Schlichtungsverfahrens (Uniform Domain Name Dispute Resolution, UDRP) verzeichnet die WIPO 14.262 Schiedsfälle mit insgesamt 26.626 Domains. Mit der Einführung neuer Adresszonen durch die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) könnte das Cybersquatting nochmals rasant zunehmen, warnt die WIPO und rüstet sich unter anderem durch die Einführung eines papierlosen "e-UDRP"-Verfahrens dagegen auf.

Wenn die Einführung der neuen Adresszonen nicht korrekt gemacht werde, böten sich "ausufernde Möglichkeiten für Cybersquatter", warnte WIPO-Chef Francis Gurry. Die WIPO schlägt dagegen Verfahren vor, die vor und nach der Registrierung neuer Adresszonen zur Anwendung kommen. Ein Verfahren soll Cybersquatting im Voraus verhindern helfen; Namen bekannter Unternehmen oder Persönlichkeiten (etwa .merkel oder .bmw) sollen dadurch schon während des Zulassungsprozesses vor dem Zugriff der Piraten geschützt werden. Die WIPO habe der ICANN zugesichert, mögliche Einspruchsverfahren vor der Zulassung neuer Top Level Domains  (TLDs) zu bearbeiten. Die genauen Regeln würden demnächst vorgestellt.

Mit einem zweiten Verfahren will die WIPO den neuen TLD-Betreibern nach der Zulassung auf die Finger schauen. Das soll Rechteinhabern auch nach dem Start einer neuen Adresszone erlauben, gegen den Betreiber vorzugehen. Befürchtet der Rechteinhaber Verletzungen seiner Marke durch die TLD selbst oder durch darin registrierte Second Level Domains, könnte er verlangen, dass Domains übertragen werden, die Registrierung solcher Domains für die Zukunft verboten wird und der Registry-Betreiber Verträge mit schwarzen Schafen unter seinen Registraren kündigen muss. Im schlimmsten Fall ist sogar die zeitweilige oder dauerhafte Kündigung des Vertrags zwischen der ICANN und dem Betreiber der neuen Adresszone in den WIPO-Vorschlägen vorgesehen.

Was bei solch einem drastischen Vorgehen mit rechtmäßigen Domainbesitzern geschehen soll, geht aus WIPO-Unterlagen bislang nicht hervor. Generell eröffnen die Möglichkeiten gegen die Cybersquatter auch Chancen für schwarze Schafe unter den Markeninhabern. Den neuen Registry-Betreibern soll laut WIPO in ihren Verträgen mit der ICANN zudem einige Verantwortung für das "Wohlverhalten" in ihrer Zone auferlegt werden. Nicht nur, wenn sie ihre Kundschaft dazu anstiften, Kapital aus einer fremden Marke zu schlagen oder deren Ruf zu beschädigen, sollen sie zur Verantwortung gezogen werden. Auch, wenn derartiges Verhalten in ihrer Zone praktisch "nicht zu übersehen" ist, könnten Markenrechtsinhaber die Schiedsstelle anrufen. Darüber hinaus schlägt die WIPO weitere flankierende Schutzmaßnahmen vor, abgesehen von den bekannten Vorab-Registrierphasen (Sunrise) auch beschleunigte Notice-and-Take-Down-Ansprüche der Rechteinhaber.

Die WIPO schlichtet aktuell Domainstreitigkeiten bei allen generischen TLDs, .com-Beschwerden sind nach wie vor das Hauptgeschäft (fast 80 Prozent). Inzwischen ist die WIPO aber auch Schlichtungsstelle für 57 Länderadresszonen und hat erste Erfahrungen mit der Schlichtung von internationalisierten Domains gesammelt. 85 Prozent der entschiedenen Fälle wurden 2008 im Sinne des UDRP-Antragstellers entschieden. Die Beschwerden reichten laut Informationen der WIPO von Domains mit Namen bekannter Filmstars wie Ian Fleming oder den "Barbapapas" bis zu Adressen für die Madrider Olympiabewerbung 2016 oder Domains, die die Internationale Standardisierungsorganisation (ISO) für sich beanspruchte. (Monika Ermert) / (jk)