Abmahnungen wegen Porno-Streaming: Rechteinhaber äußert sich zur IP-Adress-Ermittlung
Die Schweizer The Archive AG, die als Rechteinhaber tausende Internet-Nutzer wegen Porno-Konsum abgemahnt hat, besteht darauf, dass sie die IP-Adressen der vermeintlichen Deliquienten korrekt ermittelt hat . ohne Nachweise zu liefern.
Zur dubiosen IP-Adressen-Erhebung, die den Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C zugrunde liegt, hat sich nun der Rechteinhaber, die Schweizer The Archive AG. zu Wort gemeldet. In einer Mitteilung stellt Ralf Reichert, der auch Geschäftsführer der deutschen Plattenfirma Intergroove ist, fest, dass "es zu einer Vielzahl von falschen Spekulationen über eine möglicherweise sogar unrechtmäßige Datenerhebung gekommen" sei. Und: "Diesen Vorwürfen ist entschieden entgegen zu treten."
Die Erhebungs-Software GLADII basiere "auf üblichen Internet-Technologien. Der Einsatz von Viren, Trojanern und Malware kann ausgeschlossen werden." Der Einsatz der Software lasse "keine rechtliche Bedenken zu". Man habe IP-Adressen, Links und Zeiten "korrekt erfasst". "Vertipper-Domains und Umleitungen können ausgeschlossen werden", heißt es ohne weitere Erläuterungen. Und auch für den plötzlichen Anstieg der Zugriffzahlen auf die ansonsten kaum abgerufenen Redtube-Porons hat Hausner eine krude Erklärung parat: "Wegen dem Einsatz einer Monitoring-Software zur Feststellung der Verfügbarkeit von den Medien-Dateien kann es zu einem Anstieg der Views auf den Portalseiten kommen."
Um seine Behauptungen zu manifestieren, hat Hausner der Redaktion eine Ergänzung zu einem Gutachten der Kanzlei Diehl & Partner vom 19. Dezember 2013 geliefert. Darin findet sich vor allem der Satz: "Den Einsatz von etwaigen Werbebannern oder Werbebannercode oder Domain-Weiterleitungen oder Trojanern, Viren oder andere Malware konnten wir hingegen nicht feststellen." Diese Ergänzung spielt auf sich verdichtende Indizien zur tatsächlichen Erhebung der IP-Adressen an. Sie ist allerdings völlig ohne Aussagekraft, solange die Veröffentlichung des Gutachtens der Kanzlei vom 21. März 2013 verweigert wird, da jede Information zur Methodik fehlt.
Siehe dazu auch:
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(hob)