Künstlich erzeugte Konfliktfälle beim Markengrabbing

Jörg Tauss will den Missbrauch von Markennamen im Domainbereich unterbinden.

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Von
  • Florian Rötzer

Jörg Tauss, der über die Jahrtausendwende zum offiziellen Beauftragten der SPD-Bundestagsfraktion "Neue Medien" avancierte, hat sich Mitte der Woche in einem Brief an die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin dafür ausgesprochen, die Markenanmeldungs-Verfahren zu überarbeiten und den offensichtlichen Missbrauch bei der Markeneintragung mit empfindlichen Strafen zu belegen.

Tauss geht davon aus, dass beim Webspace-Fall und ähnlich gelagerten Vorkommnissen "sowohl die Eintragung der Marke als auch das Mittel der Rechtsverfolgung durch anwaltliche Abmahnung weniger der Verteidigung der berechtigten Interessen der Markeninhaber diente, als vielmehr primär die aktive Generierung von Gebührenansprüchen der beteiligten Rechtsanwälte zum Ziel hatte." Für die Zukunft rechnet der SPD-Bundestagsabgeordnete angesichts der "Goldgräberstimmung" beim Geschäft mit der Reservierung der Domain-Namen mit einer Zunahme beim Marken- und Domaingrabbing und der damit verbundenen "künstlich erzeugten Konfliktfälle".

Als Grund für die - zumindest zeitweilig - erfolgreichen Fälle von Markengrabbing macht Tauss eine rechtliche Besonderheit des Markenrechts verantwortlich: Bei Anmeldung einer Marke dürfe aufgrund der Rechtslage das Patentamt nur in sehr engen Grenzen die Schutzwürdigkeit der zur Anmeldung gebrachten Marken überprüfen. Eine Klärung der materiellrechtlichen Fragen - insbesondere ob die Marke überhaupt schutzwürdig sei - obliege somit im wesentlichen den örtlich zuständigen Zivilgerichten.

Ein Ausweg aus der Misere durch eine Verfügung gegen die "böswillige" Registrierung von Markennamen, wie er in den USA mit dem kürzlich verabschiedeten "Trademark Cyberpiracy Prevention Act" gegen das "Cybersquatting" beschritten wurde, steht dem deutschen Gesetzgeber nicht zur Verfügung, fürchtet Tauss. Der Internet-Experte der SPD schlägt Däubler-Gmelin daher vor, eine neue Stelle oder ein Markengericht erster Instanz beim Patentamt dem bisherigen Rechtsweg vorzuschalten, die Feststellungen über die materielle Rechtmäßigkeit einer Marke treffen können sollten. Zugleich, so Tauss' Forderung, "sollen Anzeigeerstatter wie auch Markenanmelder in Fällen offensichtlichen Missbrauchs der Anmelde- bzw. Anzeigemöglichkeit von dem Gericht zur Zahlung einer Gebühr beginnend ab 500 bis zu 5000 Mark je Anzeige bzw. Meldung verpflichtet werden können." Von diesen Maßnahmen verspricht sich Tauss eine erzieherische Filterwirkung für eine Vielzahl der zu erwartenden Fälle markenrechtlicher Streitigkeiten.

Mehr in Telepolis: Internet-Beauftragter der SPD fordert Vorgehen gegen Markengrabbing. (fr)