SPD verschärft Kritik am geplanten BKA-Gesetz

Innenpolitiker der Sozialdemokraten im Bundestag sehen an vier zentralen Punkten Änderungsbedarf am umstrittenen Entwurf für die Novelle der Befugnisse des Bundeskriminalamts, unter anderem bei heimlichen Online-Durchsuchungen.

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Innenpolitiker der SDP-Fraktion im Bundestag sehen an vier zentralen Punkten Änderungsbedarf am Entwurf für die Novelle der Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA). Bislang verstoße das zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seiner Kollegin im Justizressort, Brigitte Zypries (SPD), abgestimmte Vorhaben etwa bei der geplanten Fassung heimlicher Online-Durchsuchungen gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und müsse daher geändert werden, meint Sebastian Edathy, SPD-Vorsitzender des parlamentarischen Innenausschusses gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung.

"Wir haben Gesprächs- und Verhandlungsbedarf", ergänzte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, am gestrigen Dienstag. Man werde der Union in dieser Woche ein Schreiben mit insgesamt "zehn bis 15 Punkten" zuleiten. Die erste Lesung des Gesetzes vor der Sommerpause wolle man damit aber nicht verzögern. Zuvor hatte der Rechtsexperte der Genossen, Klaus Uwe Benneter, den Entwurf bereits als "Sammelsurium der Grausamkeiten" aus den bereits mehrfach von Karlsruhe beanstandeten Polizeigesetzen der Länder bezeichnet.

Die Innenexperten der Sozialdemokraten kritisieren, dass dem Gesetzesentwurf nach zwei BKA-Beamte die auf IT-Systemen Verdächtiger ausgespähten Daten auf Berührungspunkte des absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensführung hin prüfen sollen. Edathy will verhindern, dass sich die Wiesbadener Polizeibehörde "selbst kontrolliert". Vielmehr solle ein Richter oder ein Datenschutzbeauftragter ausgespähtes Material sichten.

Als "weit wie ein Scheunentor" kritisierte Edathy auch die Initiative der Minister, wonach beim geplanten "großen Spähangriff" selbst Wohnungen unbeteiligter Dritter bei Kontakten mit "Gefährdern" beschnüffelt werden dürften. Ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter sei nur zu gestatten, wenn er zur Gefahrenabwehr "zwingend" nötig sei. Nicht eng genug gefasst sei auch der Paragraph zur Rasterfahndung. Karlsruhe habe für diese Maßnahme eine "konkrete Gefahr" für höchste Rechtsgüter vorausgesetzt, "Vorbereitungshandlungen" reichten nicht als Hinweis auf eine solche Gefährdung aus. Nachbesserungsbedarf sehen die SPD-Abgeordneten letztlich beim Zeugnisverweigerungsrecht. So seien Gespräche von Muslimen mit ihren Geistlichen ebenso schutzwürdig wie die Kommunikation zwischen Christen mit einem Pfarrer.

Schäuble warnte die SPD derweil vor einer Blockade sicherheitspolitischer Vorhaben und verwies auf die Koalitionsvereinbarung. Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) zeigte sich zwar gesprächsbereit. Er äußerte aber die Befürchtung, "dass am Ende das BKA zur Terrorabwehr weniger Befugnisse hat als die Länderpolizeien bei der Bekämpfung der Alltagskriminalität". Der Innenexperte der Linken, Jan Korte, befand dagegen, dass das BKA-Gesetz "auf den Müll gehört". Kosmetische Schönheitsreparaturen, wie sie die SPD vorschlage, könnten nichts an den erheblichen Eingriffen in die Grundrechte ändern.

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Stefan Krempl) / (anw)