AOL unterliegt im Streit um "Festpreis"-Slogan
Das Hamburger Landgericht hat den Widerspruch gegen eine einstweilige VerfĂĽgung abgewiesen.
Der Streit um AOLs Werbeaussage "Internet zum Festpreis" geht weiter. Gestern hat das Hamburger Landgericht nach einer mündlichen Verhandlung die von der Talkline GmbH erwirkte einstweilige Verfügung gegen diese Werbeaussage bestätigt. AOL hatte gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt und verlauten lassen, man betrachte sie als gegenstandslos. Talkline orakelte deshalb heute in einer Pressemitteilung, das Landgericht Hamburg werde nun wohl auch dem Ordnungsgeldantrag wegen fortgesetzter irreführende Werbung stattgeben. AOL-Sprecher Frank Sarfeld hält jedoch dagegen, AOL werde gegen das Urteil Berufung einlegen. Es sei somit nicht rechtskräftig und das Landgericht könne kein Ordnungsgeld verhängen.
Im Ăśbrigen sei dem Onlinedienst ohnehin nichts vorzuwerfen: "AOL hat in all seinen Werbematerialien ausdrĂĽcklich auf die anfallenden TelefongebĂĽhren hingewiesen." Und an diesen sei ja schlieĂźlich allein die Deutsche Telekom schuld: "Es ist bedauerlich, dass fĂĽr die Einwahl zu Onlinediensten oder Internetprovidern ĂĽberhaupt TelefongebĂĽhren anfallen mĂĽssen", so Sarfeld. (ad)