Erneute Zollaussetzung für LCD-Monitore

Mit einer erneuten Verlängerung der "autonomen Zollaussetzung" befreit die EU nun auch einige Breitbildmonitore vom Importzoll.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 62 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Stefan Porteck

Rückwirkend zum ersten Januar dieses Jahres hat die Europäische Union die Kriterien angepasst, die den Importzollsatz für Flachbildschirme festlegt. Nach der bisherigen Gesetzgebung stufte die EU Flachbildschirme mit Digitaleingängen nicht als Computermonitore ein, sondern als Unterhaltungselektronik – wodurch ein Importzoll in Höhe von 14 % fällig wurde.

Lediglich für kleine Flachbildschirme gab es eine Ausnahme: Bis zum 31. 12. 2008 galt für LCDs mit einer Diagonalen von nicht mehr 19" (48,5 cm) und einem Seitenverhältnis von 4:3 oder 5:4 eine zweijährige Zollaussetzung; solche Geräte konnten also zollfrei in EU-Länder importiert werden.

Gemessen an den Verkaufszahlen der Widescreen-Monitore mit 16:10- und neuerdings auch 16:9-Format, erscheint die bisherige Regelung nicht mehr ganz zeitgemäß. Dem trägt die EU bei der jüngst erlassenen Verlängerung der sogenannten "autonomen Zollaussetzung" nun Rechnung: Bis zum 31. 12. 2010 soll für digitale LCD-Monitore mit einer Diagonalen von nicht mehr als 22 Zoll (55,9 cm) und einem Seitenverhältnis von 4:3, 5:4 oder 16:10 kein Zoll erhoben werden. Der Import von Flachbildschirmen mit 16:9-Format wird aber auch weiterhin mit einem Einfuhrzoll von 14 % belegt.

Zusätzlich hat die EU die Zollaussetzung auf Digitalmonitore mit einer schwarzweißen oder anders monochromen Anzeige erweitert. Solche in der Medizintechnik genutzten Bildschirme bleiben ebenfalls bis Ende 2010 zollfrei, wenn ihre Diagonale 30,5" (77,5 cm) nicht übersteigt und sie ein Seitenverhältnis von 1:1, 4:3, 5:4 oder 16:10 aufweisen und mehr als 1,92 Millionen Bildpunkte (über 1600 × 1200 Pixel) besitzen. (spo)