Chaos Computer Club sucht wieder freiwillige Wahlbeobachter

Bei den Kommunalwahlen am kommenden Sonntag in Brandenburg werden landesweit insgesamt 238 Wahlcomputer des Herstellers Nedap eingesetzt. Der CCC will die Abläufe rund um den Einsatz der umstrittenen Geräte kontrollieren und protokollieren lassen.

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Von
  • Richard Sietmann

Zu den am kommenden Sonntag in Brandenburg stattfindenden Kommunalwahlen, bei denen in zehn Städten und Gemeinden insgesamt 238 Wahlcomputer die Stimmen der Bürger elektronisch erfassen, sucht der Chaos Computer Club (CCC) noch Freiwillige zur Vervollständigung seiner Wahlbeobachterdelegationen. Die Prüfung der Abläufe rund um den Einsatz der Nedap-Wahlgeräte soll in Bernau, Hennigsdorf, Mühlenbecker Land, Fredersdorf-Vogelsdorf, Neuenhagen, Hoppegarten, Teltow, Werder (Havel), Trebbin und Cottbus durchgeführt werden – natürlich ohne den Wahlablauf zu stören, wie der Club betont. Die freiwilligen Wahlbeobachter werden anhand einer Checkliste (PDF-Datei) vorgehen, die auf den Erfahrungen der bisherigen Beobachtungen beruht und sich an internationalen OSZE-Standards orientiert.

Trotz der noch ausstehenden Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Wahlprüfungsbeschwerden wegen der Verwendung von Wahlcomputern bei der letzten Bundestagswahl hatte Brandenburgs Ministerium des Innern im Juli erneut die Verwendungsgenehmigung erteilt. Darin werden den Betreibern der elektronischen Stimmerfassungsgeräte zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Manipulationen vorgeschrieben. Danach ist "die Funktionsfähigkeit und Richtigkeit der Programmierung" rechtzeitig vor dem Wahlgang anhand der Bedienungsanleitungen und Wartungsvorschriften "vom Hersteller oder von der Wahlbehörde" zu überprüfen und festzustellen, anschließend sind die Geräte von der Wahlbehörde zu versiegeln und so zu verwahren, dass sie unbefugten Personen nicht zugänglich sind.

"Die Art der Verwahrung sowie die tatsächliche Sachherrschaft über die Geräte sind unter Angabe von Namen, Zeiten und Orten zu dokumentieren", verlangt das Innenministerium in Potsdam. "Sämtliche Zugriffe von Personen auf das Stimmenzählgerät oder die Speichermodule sind von der verantwortlichen Person oder ihrem Vertreter unter Angabe des Zugriffs, dem Datum, der Uhrzeit und Dauer des Zugriffs sowie des Namens der jeweiligen Person zu dokumentieren", heißt es in der Verwendungsgenehmigung. Die Zugriffe dürfen nur nach dem 4-Augen-Prinzip "unter gegenseitiger Kontrolle durch mindestens zwei Personen erfolgen".

Bei der hessischen Landtagswahl im Januar hatten Beobachter des CCC unter anderem festgestellt, dass in der Gemeinde Niedernhausen Geräte über Nacht in der Privatwohnung eines Wahlvorstand gelagert worden waren. Jetzt ruft der Club engagierte Bürger auf, "die Verantwortlichen in den Gemeinden zu befragen, woher sie ihr grenzenloses Vertrauen in Wahlcomputer nehmen". (Richard Sietmann) / (pmz)