EU-Kommission verabschiedet Glühlampen-Abschaffungsverordnungen

Die Europäische Kommission hat zwei Ökodesign-Verordnungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Haushaltslampen und anderen Beleuchtungsprodukten angenommen. Das Aus der klassischen Glühlampe ist damit besiegelt.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die Europäische Kommission hat zwei sogenannte Ökodesign-Verordnungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Haushaltslampen sowie Produkten zur Beleuchtung von Büros, Straßen und Industrieanlagen angenommen. Damit kann nun ein Stufenplan in Kraft treten, der das Aus für die klassische Glühlampe in mehreren Etappen vorsieht. Zunächst dürfen in den EU-Mitgliedsländern von September 2009 an keine Lampen ab 100 Watt mehr verkauft werden, die nicht mindestens Energieeffizienzklasse C erfüllen – bei einer Verlustleistung von 95 Prozent schafft das keine klassische Glühlampe. Anschließend folgen 75-Watt- (September 2010) und 60-Watt-Lampen (September 2011). Ab September 2012 müssen dann alle Lampen im Handel mindestens Energieeffizienzklasse C erfüllen, ab September 2016 (bis auf Ausnahmen für einige Halogenlampen) Energieeffizienzklasse B.

Nach Angaben der EU-Kommission führen die Maßnahmen bis zum Jahr 2020 zu Energieeinsparungen von nahezu 80 Milliarden Kilowattstunden, die CO2-Emissionen würden dadurch um jährlich 32 Millionen Tonnen reduziert. Ein Durchschnittshaushalt, der von herkömmlichen Glühlampen auf Kompakt-Leuchtstofflampen umstellt, soll bei der Stromrechnung je nach Anzahl der ersetzten Lampen (unter Berücksichtigung des höheren Anschaffungspreises von Energiesparlampen) jährliche Nettoeinsparungen von 25 bis 50 Euro erzielen können. Die jetzt verabschiedeten Verordnungen sind lediglich zwei von mehreren in den kommenden Monaten zur Annahme anstehenden Ökodesign-Maßnahmen der Europäischen Kommission, durch die weitere Produkte wie Unterhaltungselektronik, Haushalts- und Heizgeräte erfasst werden. (pmz)