Streit um neues Rundfunkgesetz zieht sich hin

Die Landesregierunng Nordrhein-Westfalens hat Zweifel, dass der neue Rundfunkstaatsvertrag, der unter anderem die Grenzen der Öffentlich-Rechtlichen im Netz definieren soll, noch im Juni verabschiedet werden kann.

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Von
  • dpa

Die nordrhein-westfälische Landesregierung rechnet nicht damit, dass sich die Ministerpräsidenten schon im Juni auf einen neuen Rundfunkstaatsvertrag und damit eine Regulierung der Online-Aktivitäten von ARD und ZDF einigen können. Er bezweifele, dass dies bereits auf der Ministerpräsidenten-Konferenz im kommenden Monat gelingen werde, sagte der für Medien zuständige Europaminister Andreas Krautscheid (CDU) am heutigen Freitag im Düsseldorfer Landtag. Von den Staatskanzleien müssten noch eine Reihe sehr schwieriger Detailfragen geklärt werden. So stehe noch nicht fest, wo die Grenze für Textbeiträge von ARD und ZDF im Internet gezogen und wo das Vorrecht der Verleger liegen solle.

Spätestens nach der Sommerpause müsse Deutschland aber mit einem Entwurf für einen Staatsvertrag nach Brüssel reisen können, "der sehr klar macht, dass wir den Kompromiss mit der EU-Kommission in allen Punkten korrekt umgesetzt haben", sagte Krautscheid. Deutschland hatte im Frühjahr 2007 ein EU-Wettbewerbsverfahren gegen die Rundfunkgebühren nur durch eine Reihe von Zusagen abgewendet. Dazu gehört eine klare Definition des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags ebenso wie der Schutz der privaten Konkurrenz.

Die SPD mahnte eine bessere Beteiligung des Landtags an der Ausarbeitung des Staatsvertrags an. Das Parlament dürfe nicht nur die gefundene Lösung abnicken, forderte ihr medienpolitischer Sprecher Marc Jan Eumann. Die FDP verlangte klare Regeln für das Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender. ARD und ZDF müssten sich auf ihren eigentlichen Programmauftrag konzentrieren, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Liberalen, Ralf Witzel. Grünen-Medienexperte Oliver Keymis forderte, ARD und ZDF müssten Sendungen länger als nur sieben Tage nach der Ausstrahlung ins Netz stellen dürfen. (dpa) / (vbr)