Premiere fordert über 26 Millionen Euro von Kathrein [Update]
Der Pay-TV-Sender wirft dem Receiver-Hersteller Verletzung einer Vereinbarung vor, nach der Kathrein weder selbst noch oder durch Dritte Umgehungsvorrichtungen herstellen durfte, die das Schwarzsehen des Pay-TV-Programms ermöglichten.
Der Münchener Pay-TV-Sender Premiere hat den Receiver-Hersteller Kathrein auf Zahlung von 26,35 Millionen Euro verklagt. Grundlage für die Forderung ist eine angebliche Verletzung eines zwischen den Parteien geschlossenen Rahmenvertrags, auf dessen Grundlage die Kathrein-Werke KG für die Klägerin Premiere in den Jahren 2003 bis 2007 Settop-Boxen für den Empfang von Premiere hergestellt hatte. Die Vertragsstrafe wird nach Ansicht des Pay-TV-Senders allerdings nicht aufgrund von direkten Handlungen von Kathrein fällig.
Vielmehr stützt sich Premiere auf einen Passus in der Vereinbarung, nachdem sich der Receiver-Hersteller verpflichte, es zu unterlassen, selbst oder durch Dritte sogenannte Umgehungsvorrichtungen herzustellen, die das Schwarzsehen des Pay-TV-Programms ermöglichen. Nun müsse sich Kathrein nach Rechtsansicht des Senders die Vorfällen bei der Zehnder GmbH entgegenhalten lassen. Zehnder soll Receiver nach Deutschland importiert haben, die es mit einem vorinstallieren Emulator in der Firmware potentiellen Schwarzsehern erleichterte, die Verschlüsselung von Premiere zu umgehen. Die Verbindung zwischen Kathrein und Zender stellt der Unternehmer Prof. Dr. Dr. h.c. Anton Kathrein dar, der bei beiden Firmen Mehrheitsgesellschafter ist.
Für jeden Verstoß gegen den Rahmenvertrag war eine Vertragsstrafe von 50.000 Euro festgelegt. Laut Premiere kam es zu insgesamt 527 Verletzungen, die sich (offenbar unter anderem) aus 33 Einfuhrvorgängen aus China und 489 Verkäufen an gewerbliche Händler durch Zehnder zusammensetzen. Am Ende der Rechnung stünden daher besagte 26,35 Millionen Euro. In einem separaten Verfahren gegen Zehnder selbst am Landgericht Stuttgart ist der Streitwert hingegen offenbar bislang "nur" auf drei Millionen Euro festgelegt worden. [Update: Nach Angaben von Premiere wurden in den Jahren 2007 bis 2008 über 200.000 illegalen Receiver der Firma Zehnder in den Markt gebracht. Unter anderem durch die Aktivitäten der Firma Zehnder sei dem Sender eine Schaden im zweistelligen Millionenbereich entstanden.]
Kathrein selbst widerspricht der Darstellung einer direkten Verbindung beider Unternehmen: "Herr Prof. Dr. Anton Kathrein hält an der Zehnder GmbH zwar eine indirekte finanzielle Beteiligung; dieses Unternehmen ist jedoch nicht mit der Beklagten Kathrein-Werke KG verbunden", betont das Unternehmen. Beim ersten Termin vor dem Landgericht München I, der heute stattfand, stellte auch der Vorsitzende Richter Retzer fest, dass Premiere bislang nicht vorgetragen oder bewiesen habe, dass Anton Kathrein oder sonst ein Kathrein-Mitarbeiter von den Vorgängen bei Zehnder Kenntnis hatte.
Premiere-Vorstand Enßlin ist davon jedoch überzeugt. Der Focus zitiert ihn mit der Aussage: "Professor Kathrein hätte erkennen müssen, dass das legale Receiver-Geschäft 2007 und 2008 zusammengebrochen und gleichzeitig das illegale sprunghaft angestiegen ist." Enßlin mutmaßte zudem, dass das Controlling von Zehnder in das der Kathrein-Werke eingebunden sei.
Frank Ullmann, Prokurist bei Kathrein, betonte hingegen, sein Unternehmen habe stets alle Pflichten stets beachtet. "Möglicherweise will Premiere von eigenen finanziellen Problemen und Versäumnissen ablenken", meinte Ullmann. Sollte Premiere die Auseinandersetzung verlieren, so kommen auf das Unternehmen laut Gebührenordnung Prozesskosten von mehr als 700.000 Euro zu. Anton Kathrein behält sich nach eigenen Angaben Regressansprüche wegen Rufschädigung vor. (nij)