E-Book-Streit: Richterin lehnt Apples Kartellprüfer-Blockade ab

Apples Versuch, dem durch ein Gericht bestimmten E-Book-Kartellprüfer Gespräche mit der Führungsriege des Konzerns zu untersagen, ist gescheitert. Über die von Apple geforderte Ablösung des Prüfers hat das Gericht aber noch nicht entschieden.

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Von
  • Leo Becker

Apples Versuch, den bestellten Kartellprüfer an weiteren Interviews mit der Führungsriege des Unternehmens zu hindern, ist vorerst gescheitert. Die US-Richterin Denise Cote hat den Anwälten des iPhone-Herstellers laut der Nachrichtenagentur Bloomberg am Montag mitgeteilt, dass sie einen entsprechenden Antrag des Konzerns ablehnen werde. Apple sei "nicht in einer Position, die Aufgaben des Kartellprüfers und die Art der Durchführung festzulegen", beschied Cote.

Apples iBookstore auf dem iPad

Apples Anwälte hatten argumentiert, der vom Gericht bestimmte Kartellprüfer Michael Bromwich verhalte sich wie ein "Stellvertreter der Anklage" und "scheine darauf fixiert, Al Gore zu interviewen" – dieser sitzt in Apples Board of Directors. Auch Apples Einwand gegen die von Bromwich erhobenen Gebühren ließ die Richterin nicht gelten – Stundensätze von über 1000 Dollar seien nichts ungewöhnliches bei Spitzenkanzleien.

Bromwich hatte zuvor eine Beschwerde bei dem Gericht eingereicht, in dem er bekagte, ihm sei im Rahmen eines Prüfungsverfahrens noch nie derart wenig Zugang eingeräumt worden wie nun von Apple. Über den Antrag des Konzerns, den Kartellprüfer seines Postens zu entheben, hat die Richterin am Montag noch nicht entschieden – sie rief Apple dazu auf, mit dem Prüfer zu kooperieren.

Apple war im Sommer 2013 für wettbewerbswidrige Preisabsprachen mit den größten Buchverlagen bei E-Books für schuldig gesprochen worden. Das Strafmaß umfasst neben bestimmten Auflagen für Verträge mit Verlagen über den Vertrieb von E-Books auch einen externen Prüfer, der über die Vorgaben wacht und Apple-Mitarbeiter einmal pro Jahr in Kartellrecht schulen soll. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt. (lbe)