Börsenverein: Buchpreisbindung gilt auch für E-Books

Wer Bücher in elektronischer Form herunterlädt, wird künftig wohl nicht viel Geld sparen können: Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels will die hierzulande geltende Buchpreisbindung auch für E-Books durchsetzen - notfalls gerichtlich.

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Von
  • Torsten Kleinz

Wer Bücher in elektronischer Form herunterladen will, wird auch in Zukunft nicht viel Geld sparen können. In einer heute veröffentlichten Stellungnahme betont der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, dass die in Deutschland gesetzlich festgelegte Buchpreisbindung auch für E-Books gelte. Die Interessenvertretung will diese Auffassung notfalls gerichtlich durchsetzen.

Die Debatte ist schon zehn Jahre alt: Gelten für elektronische Ausgaben von Büchern in Sachen Preisbindung die gleichen Regeln wie für Print-Werke? Bislang war die Antwort auf diese Frage auf die lange Bank geschoben worden. Da eine marktreife Lösung zum Lesen von elektronischen Büchern fehlte, spielten E-Books bisher nur eine untergeordnete Rolle. Doch nach dem Erfolg von Amazons E-Book-Reader Kindle ist die Diskussion neu aufgeflammt.

Besonders der von Amazon durchgesetzte Festpreis für elektronische Bücher treibt einigen deutschen Verlegern und Buchhändlern Sorgenfalten auf die Stirn. Zwar gibt es den Kindle bisher noch nicht für den deutschen Elektronik-Buchmarkt, über eine baldige Markteinführung wird jedoch schon reichlich spekuliert. Auch Sony verfolgt nach Berichten Pläne, schon bald mit einem Konkurrenzprodukt auf den Markt zu kommen. Gleichzeitig sind Händler und Verleger an neuen Vertriebsmodellen interessiert, die durch eine Preisbindung behindert würden. So wären beispielsweise Flatrates für elektronische Bücher bei festgelegten Preisen kaum möglich.

Um Streit in der Branche zu vermeiden, hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels heute in einer offiziellen Erklärung klargestellt, dass E-Books preisgebunden seien, sofern sie einem gedruckten Buch im Wesentlichen entsprechen. Dies ergebe sich allein schon aus dem Wortlaut des Buchpreisbindungsgesetzes, das im Jahr 2002 in Kraft trat. Danach muss ein Buch überall in Deutschland zum selben Preis verkauft werden. Auch "Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren", würden unter die Preisbindung fallen.

Konkret bedeutet das: Verlage sind wie bei den Print-Ausgaben verpflichtet, für die elektronischen Ausgaben der von ihnen verlegten Werke einen Preis festzusetzen. Der kann zwar günstiger sein als der einer Print-Ausgabe, einen Preiswettbewerb im Buchhandel soll es aber nicht geben. "Ohne Preisbindung könnten im Markt für E-Bücher oligopolistische oder gar monopolistische Strukturen entstehen, die sich auf die Vielfältigkeit und Verfügbarkeit des Angebots gedruckter Bücher auswirken würden", heißt es in der Stellungnahme des Börsenvereins. Eine Hintertür bleibt aber offen: So könnten Händler etwa abweichende Ausgaben verkaufen – zum Beispiel einzelne Kapitel von Sachbüchern. Auch Zugriffsberechtigungen auf Online-Datenbanken, Mehrfachnutzungen von Inhalten in Netzwerken und die Online-Nutzung von vernetztem Content fallen nicht unter die gesetzlichen Regelungen.

In einem Interview mit dem Börsenblatt erklärt Preisbindungstreuhänder Christian Russ, dass der Börsenverein diese Auffassung gerichtlich durchsetzen will. Bis Ende des Jahres wolle man den Händlern eine Gnadenfrist geben, ab Januar werde man gegen Verstöße gerichtlich vorgehen: "Wir denken, dass sich die Preisbindung für E-Books in der Branche bis Ende des Jahres herumgesprochen hat." (Torsten Kleinz) / (pmz)