Hessen will Online-Durchsuchung und Kfz-Scanning gesetzlich verankern

Der geschäftsführende hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) hat heute die Vorschläge der amtierenden Landesregierung zur Anpassung des Hessischen Landesgesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) vorgestellt.

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Von
  • Detlef Borchers

Der geschäftsführende hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) hat heute die Vorschläge der amtierenden Landesregierung zur Anpassung des Hessischen Landesgesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) vorgestellt. Zu den Vorschlägen gehört die Einführung der "unbemerkten Online-Durchsuchung und eine Neuregelung der gestoppten Aufzeichnung von Kfz-Kennzeichen. Außerdem soll die Wohnraumüberwachung und das Anbringen technischer Überwachungshilfen vereinfacht sowie eine polizeiliche Befugnis zur Unterbrechung und Verhinderung des Fernmeldeverkehrs ins Gesetz aufgenommen werden.

Unter Verweis auf die anhaltende öffentliche Diskussion zum BKA-Gesetz, das in Berlin von der Großen Koalition abgestimmt wird, wünscht sich Bouffier, dass sich in Hessen eine breite politische Mehrheit finden wird, die das Sicherheitsgesetz verabschiedet. Die Notwendigkeit zur heimlichen Online-Durchsuchung begründete Bouffier mit dem Tatmittel Internet und der Verwendung von Verschlüsselungen durch Terroristen: "Das Internet ist schon jetzt ein Tatmittel, und es wird in Zukunft immer wichtiger. Die verdeckte Durchsuchung ist eine Erfolg versprechende Lösung, weil etwa die Problematik der Verschlüsselung umgangen wird." Das Scannen von Kfz-Kennzeichen, das mit der Neufassung des Gesetzes wieder möglich sein soll, nannte Bouffier eine sinnvolle Maßnahme etwa bei der Überwachung der Anreise von Problemfans vor einem Fußballspiel.

Im Zuge der Gesetzesreform soll eine "technische Anpassung" der sogenannten Quellen-TKÜ erfolgen, damit die Skype-Telefonie von möglichen Attentätern und Terroristen mitgehört werden kann. Außerdem soll eine Neuregelung zur Rasterfahndung diese wieder ermöglichen, nachdem die Verfassungsrichter in Karlsruhe den Einsatz dieses Werkzeuges nur bei "konkreter Gefahr" akzeptierten. Nach Bouffiers Angaben will Hessen außerdem den Schutz des "Kernbereiches der privaten Lebensführung" bei der Live-Überwachung einer Wohnung mit dem "Richterband" lösen. Wird es persönlich, soll nicht mehr mitgehört, sondern mitgeschnitten werden. Ein Richter oder Vertrauensbeamter wertet dann denn Mitschnitt aus, wobei das kirchliche Beichtgeheimnis explizit berücksichtigt werden soll. In diesem Zusammenhang soll nach Bouffiers Vorschlag auch der Teil des Sicherheitsgesetzes vereinfacht und erweitert werden, der das Betreten von Gebäuden zum Anbringen technischer Überwachungsmittel regelt. Schließlich soll die hessische Polizei den Fernmeldeverkehr stoppen können. Damit soll die Fernzündung von Bomben durch Handys unterbunden werden.

Die Vorschläge des geschäftsführenden Innenministers zur HSOG-Änderungen werden von der CDU als Ergänzung zu einem Antrag der FDP-Fraktion gesehen, mit dem eigentlich nur das Scannen von Kfz-Kennzeichen möglich gemacht werden soll. Just die FDP-Fraktion hat in einer ersten Stellungnahme die Vorschläge von Bouffier jedoch abgelehnt. Wolfgang Greilich, innenpolitischer Sprecher der FDP im Landtag, erklärte: "Wir Liberale werden bei unserem klaren Nein zu Online-Durchsuchungen bleiben." Allerdings sieht die FDP ebenso wie die CDU einen "Regulierungsbedarf" beim Telefonieren über das Internet. Hier müsse eine Lösung gefunden werden, die vernünftig von der Online-Durchsuchung abgegrenzt ist. (Detlef Borchers) / (pmz)