Expertenstreit im Bundestag um Datenschutzreform

Daten- und Verbraucherschützer sowie Forscher brachen bei einer parlamentarischen Anhörung eine Lanze für das geplante Opt-in-Prinzip bei der Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke, während Wirtschaftsvertreter Verluste fürchten.

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Daten- und Verbraucherschützer sowie Forscher brachen bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags am heutigen Montag eine Lanze für große Teile der von der Bundesregierung geplanten Datenschutznovellierung. Sie begrüßten im Gegensatz zu Wirtschaftsvertretern vor allem das vorgesehene Opt-in-Prinzip für die Nutzung persönlicher Daten zu Werbezwecken. Die Einwilligung sei als Ausführung des informationellen Selbstbestimmungsrechts und damit einhergehender staatlicher Schutzpflichten geboten, betonte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Die persönlichen Daten der Bürger dürften von Unternehmen nicht länger als "frei verfügbarer Rohstoff" missverstanden werden. Die Erlaubnis zur Weitergabe bestimmter Informationen werde unter anderem zur Bildung von Konsumentenprofilen missbraucht, die hinter den Rücken der Betroffenen zirkulierten. Eine solche Anreicherung der Adressdaten sei auch Ausgangspunkt für die Skandale rund um den illegalen Datenhandel im vergangenen Jahr gewesen.

Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), machte sich ebenfalls für eine Streichung des "Listenprivilegs" stark, das derzeit noch die Verwendung personenbezogener Daten wie Adressangaben zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung ohne Einwilligung der Verbraucher erlaubt. Seine Institution habe mittlerweile etwa acht Millionen illegal gesammelte Datensätze zusammengetragen. Diese seien auch für Kontoabbuchungen verwendet worden, die in einem Einzelfall bis zu 30.000 Euro Schaden verursacht hätten. Das Opt-in-Prinzip und das damit verknüpfte "Permission Marketing" sei praktikabel und würde zu "sauberer", die Interessen der Nachfrager tatsächlich treffenden Werbung führen.

Auch für Cornelia Tausch vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ist die aktuelle Rechtslage unhaltbar. Die verbrieften Rechte der Konsumenten "laufen in der Regel ins Leere", beklagte sie. So müssten die Verbraucher etwa jedem einzelnen Anschreiben gegebenenfalls widersprechen, was einer Sisyphosarbeit gleich komme. 95 Prozent der Deutschen würden sich daher wünschen, dass Daten nur noch mit ihrer Zustimmung übermittelt werden dürfen. Peter Gola von der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) und der Hamburger Verwaltungsrechtler Hans Peter Bull sprachen sich ebenfalls prinzipiell für das Opt-in-Verfahren aus. Sie gaben aber zu bedenken, dass im Sinne eines Interessenausgleichs die Ausnahmen größer zu fassen seien. Den Slogan "Meine Daten gehören mir" bezeichnete der erste Bundesdatenschutzbeauftragte Bull als illusorisch. Ein komplettes Verfügungsrecht über personenbezogene Informationen gebe es nicht.

Ganz in diesem Sinne forderte Christoph Fiedler vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) zumindest die vorgesehene Sondererlaubnis zur Datennutzung nach dem Listenprinzip auf die Presse auszudehnen. Andernfalls könnten die Verlage die natürliche Fluktuation bei Abokunden nicht ausgleichen. Vor allem die Fachpresse sei auch bedroht, da sie ihre werbefinanzierten Hefte derzeit an möglichst große Interessentenkreise versende. Letztlich gehe es um das Überleben der Presse und damit auch um die Demokratie. Ähnlich äußerte sich Rolf Schäfer vom Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh), demzufolge das Opt-in-Prinzip die gesamte von ihm vertretene Branche "im Lebensnerv" träfe. Insgesamt gehe es um Werbevolumen in Höhe von 11,5 Milliarden Euro und Umsatzeinbußen zwischen 50 und 100 Milliarden Euro pro Jahr für die deutsche Wirtschaft. Als Kompromiss brachte er ins Spiel, die reine Übermittlung der Adressdaten zu verbieten, nicht aber schon deren Nutzung.

Als Lehre aus den Datenskandalen zog Volker Ulbricht von Creditreform, dass es mit der Datensicherheit, der Datenschutzaufsicht und der Gesetzestreue mancher Firmen hapere. Eine "empfindliche materielle Lücke" konnte er im Bundesdatenschutzgesetz dagegen nicht ausmachen. Der Abgesandte der Auskunfteiengruppe warf ferner die Frage der Vereinbarkeit eines strikten Opt-in-Regimes mit der EU-Datenschutzrichtlinie auf. Dabei verwies er auf ein Gutachten eines ehemaligen Beraters der EU-Kommission, das sich größtenteils mit der Einschätzung einer weiteren, vom Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren für den Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) erstellten Analyse (PDF-Datei) deckt. Nur Slowenien, die Slowakei und Ungarn hätten bisher in Europa entsprechende Vorgaben verabschiedet. Schaar und Weichert versicherten dagegen, dass es gerade mit dem jetzigen Listenprivileg verfassungs- und europarechtliche Probleme gebe.

Zu der Anhörung siehe auch:

(Stefan Krempl) / (pmz)