Datenschützer will Daten auch im Privaten schützen

Eine Reform des Datenschutzes und eine Erweiterung seines Aufgabenbereichs auch auf den privaten Datenschutz fordert Hessens Datenschutzbeauftragter Michael Ronellenfitsch anlässlich der Vorlage seines Jahresberichts.

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  • dpa

Der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch mahnt die Zusammenlegung von öffentlichem und privatem Datenschutz an. Angesichts einer Vielzahl von Verstößen gegen den Datenschutz im vergangenen Jahr sei eine starke Aufsicht nötig, erklärte Ronellenfitsch am Dienstag in Wiesbaden bei der Vorlage seines Berichts für 2008.

Außerdem werde der Europäische Gerichtshof mit Sicherheit demnächst entscheiden, "dass die Unabhängigkeit des Datenschutzes im privaten Bereich in der Bundesrepublik und in Hessen nicht gewahrt ist", weil das Innenministerium für den privaten Datenschutz zuständig ist. Hessen solle hier die Vorreiterrolle übernehmen und den öffentlichen und privaten Bereich zusammenlegen, meint Ronellenfitsch. Auf diese Weise ließe sich eine schlagkräftige Waffe schmieden gegen die Datenskandale im privaten Bereich. Als Beispiel nannte er die Ausforschung von Mitarbeitern bei der Bahn.

Eine bedenkliche Einstellung zum Datenschutz sieht Ronellenfitsch bei vielen Bürgern. Als Belege, welche Möglichkeiten es zum Bespitzeln anderer Bürger gebe, verwies er unter anderem auf Cappuccino-Tassen mit eingebautem Richtmikrofon für etwa fünf Euro. In anderen Katalogen würden Mini-Kameras etwa zum Beobachten von Vögeln angeboten, die sich problemlos auch auf Nachbarn richten ließen. "Lauter kleine böse Brüder sind schlimmer als der große Bruder, den der Staat verkörpert", meinte der Datenschutzbeauftragte und fügte an: "Ich hab den Eindruck, dass in fast jedem dritten Deutschen ein Spanner steckt."

Auch bei der geplanten Reform der Jobcenter droht nach seiner Ansicht Gefahr für den Datenschutz. Nach dem Reformvorschlag solle ausschließlich der Bundesdatenschutzbeauftragte für die künftigen "Zentren für Arbeit" zuständig sein, obwohl die Länder über die Kommunen an den Einrichtungen beteiligt wären, erklärte Ronellenfitsch. Dem Datenschutzbeauftragten des Bundes fehle aber das Personal für diese Aufgabe. Außerdem halte er die alleinige Kontrollzuständigkeit des Bundes für verfassungswidrig, so Ronellenfitsch. (dpa) / (vbr)