Elektronischer Personalausweis: Wenn das Web den Ausweis sehen will

Der "ePerso" soll für die qualifizierte Signatur vorbereitet sein und biometrische Fächer enthalten, die nur die Behörden auslesen dürfen. Dazu kommt ein ID-System, auf das eigens zertifizierte Firmen oder Institutionen über das Web zugreifen können.

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Von
  • Detlef Borchers

Im Rahmen der Euroforum-Tagung über die Zukunft der Vernetzung im Gesundheitswesen beschäftigten sich Referate mit dem elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) und dem kommenden neuen ePersonalausweis. Das klingt sonderbar, ist aber der eCard-Strategie der Bundesregierung geschuldet: Gesundheitskarte wie Personalausweis können Träger einer qualifizierten digitalen Signatur sein und werden über ein einheitliches API angesteuert.

Ministerialrat Andreas Reisen, beim Bundesinnenministerium für die biometrischen Ausweise zuständig, stellte den neuen Personalausweis nicht so sexy vor, wie die Bundesdruckerei und Samsung, die einen sehr biegsamen Video-Ausweis propagieren. Er zeigte einen Prototyp von der Größe einer Scheckkarte im ID-1-Format in die Runde. Der Inhalt ist es, der diesen Ausweis interessant macht. Wie die elektronische Gesundheitskarte soll auch der "Perso" für die qualifizierte Signatur vorbereitet sein. Daneben wird er aber auch biometrische Fächer enthalten, die ausschließlich die Behörden auslesen dürfen, weil in ihnen (wie beim ePass) biometrische Fingerabdrücke und Gesichtsbild gespeichert sind.

Außerdem soll der Ausweis, der im Unterschied zur Gesundheitskarte kontaktlos nach ISO 14443 arbeitet, ein zusätzliches ID-System enthalten. Auf dieses ID-System sollen eigens zertifizierte Firmen oder Institutionen über das Web zugreifen können. Eine Webseite mit pornografischen Inhalten kann nach Darstellung von Reisen beispielsweise verlangen, dass der Ausweis an ein Lesegerät gehalten wird, um zu bestimmen, ob der Ausweisinhaber über 18 Jahre alt ist. Eine andere Webseite, die etwa hochpreisige Waren verkauft, soll alle Daten wie Name, Anschrift und Personalausweisnummer verlangen können, die der Inhaber dann mit einer PIN quittieren muss. Laut Reisen soll eine eigens eingerichtete Bundesbehörde für die Zulassung dieser ID-Verifikationsdienste zuständig sein und von den Firmen Gebühren für den Abruf des ePersonalausweises kassieren. Der Unterhalt der nötigen Trustcenter für dieses ID-System soll hingegen der Privatwirtschaft überlassen bleiben.

Wie Reisen in seinem Vortrag zugab, wird der neue ePersonalausweis einen gravierenden technologischen Umbruch einleiten. Wo immer Ausweiskontrollen notwendig sind, werden Hybridlesegeräte benötigt, die auch das kontaktlose Auslesen beherrschen. Reisen zufolge wurde der Referentenentwurf zum neuen Personalausweis in den letzten Wochen fertig und soll im Herbst den parlamentarischen Segen erhalten. Die Feinspezifikationen sollen bis zum 4. Quartal 2009 feststehen, wenn das entsprechend modifizierte Passgesetz in Kraft treten kann, das dann eine neue Stufe der Internet-Sicherheit ermöglichen wird.

Harald Flex von der gematik und der ITSG stellte den elektronischen Einkommensnachweis (ELENA, ehemals Jobcard) vor, der im Juni vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Das Verfahren, bei dem Arbeitgeber ihre Entgeltbescheinigungen elektronisch an eine zentrale Speicherstelle schicken, ist nach Flex wegweisend für die elektrische Signatur und den deutschlandweiten Einsatz der qualifizierten Signatur. Arbeitnehmer sollen spätestens ab 2012 mit ihrer Signatur (die auf der Gesundheitskarte oder dem Personalausweis gespeichert sein kann), den Vorgang anstoßen, dass Einkommensdaten von der zentralen Speicherstelle (ZSS) elektronisch zur nachfragenden Institution übermittelt werden. Derzeit werden 120 Millionen Beitragsnachweise im Jahr auf Papier ausgestellt, was eingespart werden kann. Noch im Jahr 2008 soll eine Informationskampagne des Wirtschaftsministeriums anlaufen. Ab 2010 soll damit begonnen werden, den Datenbestand in der ZSS durch monatliche Datenlieferungen der Arbeitgeber aufzubauen. (Detlef Borchers) / (jk)