Widerstand im Bundesrat gegen Bürger-Mail-Projekt

In ungewohnt scharfer Form empfiehlt der Innenausschuss der Länderkammer, den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Regelung von Bürgerportalen und den verschlüsselten De-Mail-Dienst insgesamt zu verwerfen.

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Im Bundesrat ballt sich Widerstand gegen den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Regelung von Bürgerportalen und den damit verknüpften verschlüsselten De-Mail-Dienst zusammen. So bezeichnet der federführende Innenausschuss der Länderkammer in seiner Empfehlung (PDF-Datei)für die Plenarabstimmung Anfang April das Vorhaben allgemein als "unzureichend". Er rät den Länderchefs, den Vorstoß abzulehnen. Die Zielsetzung, einen sicheren, die Vertraulichkeit von Nachrichten und Kommunikationspartnern gewährleistenden Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation im Geschäftsverkehr zu schaffen, sei zwar zu begrüßen, die vorgelegte Konzeption sei dafür aber "nicht geeignet".

Zur Begründung ihres Neins führen die Innenpolitiker der Länder aus, dass das beabsichtigte Instrument der Bürgerportale nicht praktikabel sei. Entweder würden eine Vielzahl von Diensteanbietern auf den neu geschaffenen Markt drängen, deren Überwachung und Kontrolle kaum möglich sein werde. Dies wäre vor dem Hintergrund der Ausstattung der akkreditierten Provider mit Hoheitsbefugnissen im Bereich der förmlichen Zustellung elektronischer Schreiben bedenklich. Oder aber es sei zu befürchten, dass das System für die Nutzer komplett unübersichtlich und undurchschaubar werde und somit nicht angenommen werde. Bedenklich scheint dem Innenausschuss auch, dass sowohl eine sichere als auch eine unverschlüsselte Anmeldung zum De-Mail-Konto möglich sein solle. Ferner werde das Angebot von Bürgerportaldiensten ohne Nachweis ausreichender Vertrauenswürdigkeit nicht ausgeschlossen. Eine Unterscheidung zwischen akkreditierten und nicht-geprüften Anbietern sowie Diensten mit hohen und geringen Sicherheitsanforderungen wäre damit schwierig.

Als "nicht zielführend" sieht das Gremium auch die Vermengung kommerzieller und hoheitlicher Aufgaben an. Es sei zu erwarten, dass Anbieter die Bürgerportale gezielt durch Werbung oder Kooperationsvereinbarungen mit Dritten subventionieren würden. So sei es vorstellbar, dass mit der Anmeldung zum De-Mail-Konto auch der Zugang zu einem gewerblichen Portal verknüpft oder Werbung im Angebot geschaltet werde. Der Verbraucher könne so am Ende nicht erkennen, welcher Anbieter auch staatlicher Hoheitsträger sei.

Der Innenausschuss spricht sich zudem gegen die vorgesehene Möglichkeit einer elektronischen Zustellung von "Einschreiben" und ähnlicher besonders wichtiger Mitteilungsformen an eine De-Mail-Adresse aus. Die zunächst verlockend erscheinende Eröffnung solcher Möglichkeiten sei zumindest nicht gut durchdacht, zumal es sich dabei um "grundrechtsrelevante Eingriffe und die unmittelbare Ausübung öffentlicher Gewalt gegenüber Bürgern" handeln könne. Es käme nämlich zu einer Verschiebung des prozessualen und verwaltungsrechtlichen Gleichgewichts zwischen Absender und Empfänger. Bisher müsse ersterer eine Zustellung aktiv bewirken und sie dem Adressaten zur Kenntnis bringen. Künftig werde der Empfänger angehalten, regelmäßig in sein Bürgerportalkonto zu schauen, falls er nicht etwa die Unanfechtbarkeit eines Widerspruchsbescheids oder Gerichtsurteils riskieren wolle. Er müsse also Sorge tragen, für Zustellungen erreichbar zu sein und dafür die Kosten aufbringen. Dies könne zu einem "Zu-Spammen" mit Mahnbescheiden in der Hoffnung führen, dass der ein oder andere davon übersehen werde.

Überdies kritisieren die Innenpolitiker eine mangelnde Auseinandersetzung des Entwurfs mit den Konzeptionen zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie und zum Deutschland-Online-Projekt SAFE (Secure Access to Federated E-Justice/E-Government). Dafür sei es nötig, in der ganzen EU anerkannte Schnittstellen zum Austausch elektronischer Identitäten und zum Aufbau von Vertrauensbeziehungen einheitlich festzulegen. Vorgesehen sei dabei bislang der Einsatz der Spezifikationen von OSCI (Online Services Computer Interface), was vom Gesetzesentwurf so nicht mitgetragen werde. Generell würden technische Ausführungen und Sicherheitsanforderungen an mehreren Stellen unklar bleiben. Nicht zuletzt wolle das Vorhaben eine flächendeckende Dienstleistung begründen, sodass die Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrats vorliege.

"Unbeschadet" der empfohlenen Ablehnung machen Innen- und Rechtsausschuss noch Vorschläge zur Rettung der Initiative. Darin fordern sie etwa, dass akkreditierte Diensteanbieter eine sichere Anmeldung zur Verfügung stellen müssten, Optionen auf pseudonyme De-Mail-Adressen zu streichen und die Zustellungsregeln rechtlich zu prüfen seien. Die Verbraucher seien zudem deutlich über die Rechtsfolgen und Kosten der vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten aufzuklären. Der Auskunftsanspruch Dritter gegenüber Diensteanbietern über die Tätigkeiten ihrer Kunden müsse ferner enger gefasst werden. (Stefan Krempl) / (pmz)