EU-Kommission will Kinder auch im Cyberspace besser schützen

Mit zwei neuen Vorschlägen will die EU-Kommission den Menschenhandel sowie den sexuellen Missbrauch von Kindern und die darauf abzielende Kontaktaufnahme im Internet effektiver bekämpfen.

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Die Europäische Kommission will Menschenhandel und die sexuelle Ausbeutung von Kindern konsequenter bekämpfen und dabei auch den Internet-Bereich mit einbeziehen. Vorschläge für zwei neue Vorschriften stellte die Kommission am heutigen Mittwoch in Brüssel vor. Danach soll künftig auch die "zweifelhafte Kontaktaufnahme und das Anlocken von Kindern per Internet", das sogenannte "Grooming", bestraft werden können.

Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, das Betrachten kinderpornografischer Darstellungen unter Strafe zu stellen, auch ohne dass Dateien heruntergeladen werden. Auch die Zurschaustellung von Kindern vor Webcams soll strafbar sein. Weiter will die Kommission Sextouristen aus der EU, die im Ausland Kinder missbrauchen, dafür in ihren Heimatländern zur Verantwortung ziehen. Auch die Blockade von Websites mit Kinderpornos nennt die Kommission. Zudem soll die Betreuung der Opfer EU-weit verbessert werden.

Das gilt auch für die Opfer von Straftaten, die von dem zweiten Kommissionsvorschlag erfasst werden. So sollen die nationalen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels harmonisiert und die Befugnisse der Ermittler erweitert werden. Täter sollen auch für im Ausland begangene Taten vor Gericht gestellt werden können. Freier von Zwangsprostituierten sollen künftig ebenso belangt werden können wie Arbeitgeber, die Opfer von Menschenhandel für sich arbeiten lassen.

"Wenn wir von Menschenhandel sprechen, dann reden wir von Frauen und Mädchen, die in sexueller Sklaverei leben", erklärte der für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige Vizepräsident der Kommission, Jacques Barrot. Nach Angaben der EU-Kommission sind weltweit 1,2 Millionen Menschen Opfer von Menschenhandel. Die meisten von ihnen würden in der Prostitution (43 Prozent) oder als Arbeitskräfte (32 Prozent) ausgebeutet. Die Vorschläge werden nun im EU-Ministerrat diskutiert und sollen nach Genehmigung in nationales Recht umgesetzt werden. (vbr)