Sächsischer Städte- und Gemeindetag: Verkauf von Meldedaten ist zulässig

Der Geschäftsführer des sächsischen Städte- und Gemeindetages, Mischa Woitscheck, hat das Vorgehen der Kommunen im Umgang mit Meldedaten verteidigt. Laut Bundes- und Landesgesetzen dürften sie Auskünfte auch an Private und Parteien erteilen.

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  • dpa

Der Geschäftsführer des sächsischen Städte- und Gemeindetages, Mischa Woitscheck, hat das Vorgehen der Kommunen im Umgang mit Meldedaten verteidigt. Sie handelten nach Recht und Gesetz, sagte er laut einer Mitteilung am Freitag. Nach dem Melderechtsrahmengesetz des Bundes und dem Meldegesetz des Freistaates dürften sie Melderegisterauskünfte auch an Private und Parteien erteilen. Dafür gelten Gebühren, die im Haushalt als Einnahmen einzustellen seien.

Das ab 1. Dezember geltende neue Kommunale Kernmelderegister (KKM) sei vom Landtag beschlossen worden, betonte Woitscheck. Damit sei es möglich Daten an Bundes- und Landesbehörden, Gerichte oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure zu übermitteln, Meldedaten auf Plausibilität zu überprüfen und einfache Auskünfte an Private über das Internet zu ermöglichen. Die Kommunen würden entlastet und die Bürger weder durch neue Auskunftsrechte, noch durch neue Gebühren belastet, betonte er.

Der innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, Johannes Lichdi, hatte kritisiert, dass der Freistaat statt dem Adressenhandel entgegenzuwirken ihn nun via Internet erleichtern wolle. Die Bürger sollten selbst entscheiden können, ob und wem sie ihre Daten zur Verfügung stellen. Er halte es für einen Skandal, dass Kommunen mit Einnahmen aus dem Datenverkauf rechnen. So habe Dresden damit 2007 Einnahmen von rund 316.000 Euro erzielt. In diesem Jahr seien 375.000 Euro geplant, für 2009 und 2010 jeweils 420.000 Euro. (dpa) / (pmz)