EU zurrt SEPA-Verschiebung fest

Alle EU-Gremien sind sich einig, dass die Regeln für den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr sechs Monate später verbindlich gelten sollen, als bislang geplant war.

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Von
  • Christian Kirsch

Gerade noch rechtzeitig vor dem bisher vorgesehenen Termin haben EU-Ministerrat und -Parlament einer Verschiebung der Verpflichtung zu SEPA-Überweisungen und -Lastschriften zugestimmt. Unternehmen, Behörden und Vereinen bleibt somit noch Zeit bis zum 1. August 2014, um ihre Systeme und Verfahren auf die Regeln des Single European Payment Area umzustellen.

Die Reißleine hatte Binnenmarktkommissar Michel Barnier vor zwei Wochen gezogen. Da nach Erkenntnissen der EZB Ende November erst 26 Prozent aller Lastschriften auf SEPA-Format umgestellt waren, hielt er den geplanten verpflichtenden Termin 1. Februar 2014 für nicht mehr realistisch. Eine weitere Verschiebung über den August 2014 hinaus hat er jedoch bereits ausgeschlossen.

SEPA vereinheitlicht für die 28 EU-Länder sowie Island, Norwegen, Monaco, der Schweiz und Norwegen die Überweisungs- und Lastschriftverfahren. SEPA-Überweisungen gibt es bereits seit 2008. Sie dürfen nicht mehr kosten als Inlandsüberweisungen. Außerdem muss der Betrag spätestens nach einem Bankarbeitstag beim Empfänger eintreffen. Mit dem einheitlichen Zahlungsraum ist auch eine europaweit einheitliche Kontonummer verbunden, die IBAN. Sie beginnt mit einem Länderkennzeichen, dem zwei Prüfziffern folgen. In Deutschland schließen sich daran die bisherige Bankleitzahl und die mit Nullen aufgefüllte Kontonummer an. (ck)