Bundestag verabschiedet Gesetzesentwurf gegen unerwünschte Telefonwerbung

Gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung drohen Telefon-Spammern künftig Geldbußen bis zu 50.000 Euro. Erlaubt werden Werbeanrufe nur, wenn der Betroffene vorher ausdrücklich dazu seine Genehmigung erteilt hat.

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Mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP hat das Parlament den umstrittenen Regierungsvorstoß zum besseren Schutz der Verbraucher gegen unerwünschte Werbeanrufe mit kleinen Änderungen am heutigen Donnerstag abgesegnet. Die Grünen lehnten das Vorhaben ab, die Linken enthielten sich. Gemäß dem Gesetzesentwurf (PDF-Datei) zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung drohen Telefon-Spammern künftig Geldbußen bis zu 50.000 Euro. Erlaubt werden Werbeanrufe nur, wenn der Betroffene vorher ausdrücklich dazu seine Genehmigung erteilt hat. Zudem sollen Verbraucher mehr Möglichkeiten bekommen, am Telefon abgeschlossene Verträge etwa über Zeitschriftenabonnements oder Wett- und Lotteriedienstleistungen zu widerrufen. Die Frist wird abhängig vom Einzelfall zwischen zwei Wochen oder einem Monat betragen. Sie soll beginnen, wenn der potenzielle Vertragspartner eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten hat.

Das Paket enthält auch einen besseren Schutz vor "untergeschobenen Verträgen" über Telekommunikationsdienstleistungen, dem so genannten Slamming. So soll der neue Vertragspartner künftig bei einem Wechsel des Anbieters und auch bei einer Änderung der Preselection in Textform nachweisen müssen, dass der Kunde den alten Vertrag tatsächlich gekündigt hat. Werbeanrufer sollen ferner ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken dürfen, um ihre Identität zu verschleiern. Bei Zuwiderhandlungen drohen nun Strafen bis zu 10.000 Euro. Gestrichen hat der Bundestag auf Empfehlung (PDF-Datei) des federführenden Rechtsausschuss hin die zunächst vorgesehene Möglichkeit für ein Call-Center, die Rufnummer eines Auftraggebers aufzusetzen. Damit wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass der Angerufene nicht erst ermitteln muss, wer tatsächlich angerufen hat. Andererseits dürfte es für die Betroffenen nun schwieriger werden herauszufinden, welches Unternehmen eigentlich den Werbeanruf lanciert hat.

Hinzugefügt hat das Parlament dem Entwurf ferner einen Ausnahmetatbestand, wonach das Widerrufsrecht nicht bei telekommunikationsgestützten, unmittelbar per Telefon oder Fax "in einem Mal" während einer laufenden Verbindung erbrachten Angeboten gelten soll. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass bei diesen Mehrwertdiensten sowohl die Erteilung eines Hinweises auf die Wertersatzpflicht als auch die Belehrung des Verbrauchers auf sein Widerrufsrecht in Textform "mit erheblichen Schwierigkeiten" verbunden gewesen wäre. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben soll sich die Ausnahme auch auf Finanzdienstleistungen erstrecken.

Nicht folgen wollten die Abgeordneten Forderungen des Bundesrats, zahlreicher Experten bei einer parlamentarischen Anhörung und von Verbraucherschützern nach einer deutlichen Verschärfung der gesamten Initiative. Diese hatten vor allem den Bußgeldkatalog als zu niedrig betrachtet und auf eine allgemein Bestätigungslösung von telefonischen Bestellungen gedrängt.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verteidigte die verabschiedete Lösung, da sonst "Probleme an anderen Ecken" geschaffen würden. So hätten sich Firmen dazu verleitet fühlen können, im Zweifel alle Gespräche aufzuzeichnen oder weitere Anrufe für die Einholung des "Ja" des Kunden zu tätigen. Zudem seien nicht alle Verbraucher "weiße Schafe" und könnten sonst auch "ein Ding draus machen". Auch müsste es weiter möglich sein, Bestellungen übers Telefon abzugeben. Insgesamt sprach die SPD-Politikerin von einem "guten Tag für die Verbraucher". Sie gehe davon aus, dass die lästige Telefonwerbung "erheblich zurückgehen wird". Zudem werde das Gesetz nach drei Jahren überprüft.

Scharfe Kritik übte dagegen Karin Binder im Namen der Linksfraktion. Ihrer Ansicht nach geht von dem Gesetz die Botschaft an die Telecom-Branche und die schwarzen Schafe aus: "Machen Sie ruhig weiter so." Auch Jerzy Montag von den Grünen kritisierte, dass angesichts eines schweren rechtswidrigen Eindringens in die Privatsphäre der Betroffenen die schwebende Unwirksamkeit der Verträge geboten wäre. Die Gegner des Entwurfs setzen nun auf den Widerstand der Länder, die der Initiative noch zustimmen müssen. (Stefan Krempl) / (jk)